📜 Erbschein-Kosten-Rechner 2026
Gericht oder Notar? Exakte GNotKG-Gebühren + Erbschaftsteuer-Check
Was kostet ein Erbschein wirklich? Berechnen Sie die genauen Gebühren nach der amtlichen GNotKG-Gebührentabelle – für alle drei Wege: direkt beim Nachlassgericht, mit Notar für die eidesstattliche Versicherung, oder komplett über den Notar. Inklusive Schuldenabzug, Erbschaftsteuer-Freibetrags-Check und Erbengemeinschaft-Aufteilung.
📜 Was ist ein Erbschein und wann brauche ich ihn?
Der Erbschein ist ein amtliches Dokument des Nachlassgerichts, das bestätigt, wer Erbe einer verstorbenen Person ist und zu welchen Anteilen. Er dient als offizieller Nachweis der Erbenstellung – vor allem gegenüber Banken, Grundbuchämtern, Versicherungen und Behörden.
Wann ist ein Erbschein NICHT nötig?
Liegt ein notarielles Testament oder ein notarieller Erbvertrag vor, akzeptieren die meisten Banken und das Grundbuchamt diesen als Erbnachweis – ohne Erbschein. Das spart die Erbscheinkosten komplett. Bei einem nur handschriftlichen Testament ist dagegen fast immer ein Erbschein nötig.
✅ Erbschein: wann nötig, wann nicht?
💶 Wie werden Erbschein-Kosten berechnet?
Die Gebühren richten sich ausschließlich nach dem Geschäftswert des Nachlasses gemäß GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz). Grundlage ist der Bruttowert des Nachlasses abzüglich Schulden. Es fallen immer zwei Gebühren an:
- Erteilungsgebühr: 1,0-Gebühr nach GNotKG Anlage 2 (beim Gericht oder Notar)
- Eidesstattliche Versicherung: Nochmals 1,0-Gebühr (beim Gericht oder Notar)
Hinzu kommen ggf. Auslagen (Postgebühren, Kopien, ca. 20–30 €) und beim Notar die gesetzliche Mehrwertsteuer von 19 %.
| Nachlasswert | 1,0-Gebühr (netto) | Gesamt Gericht (2×) | Gesamt Notar komplett (ca. inkl. MwSt) |
|---|---|---|---|
| 10.000 € | 73 € | 146 € | ca. 520 € |
| 50.000 € | 273 € | 546 € | ca. 1.300 € |
| 100.000 € | 423 € | 846 € | ca. 2.000 € |
| 250.000 € | 948 € | 1.896 € | ca. 4.500 € |
| 500.000 € | 1.473 € | 2.946 € | ca. 7.000 € |
| 1.000.000 € | 2.638 € | 5.276 € | ca. 12.500 € |
🏛️ Gericht vs. Notar: Was sind die Unterschiede?
| Nur Gericht | Notar (Eid.V.) | Notar (komplett) | |
|---|---|---|---|
| Kosten | Am günstigsten | Mittel | Am teuersten |
| MwSt. | Nein | Auf Notaranteil | Ja (19 %) |
| Aufwand für Sie | Hoch (alles selbst) | Mittel | Gering |
| Geeignet wenn | Einfaches Erbe, Zeit vorhanden | Kompromiss | Komplex, wenig Zeit |
| Wartezeit | Oft länger | Kürzer | Am schnellsten |
💰 Erbschaftsteuer-Freibeträge 2026
Neben den Erbscheinkosten stellt sich oft die Frage: Muss ich auf das Erbe Erbschaftsteuer zahlen? Die Antwort hängt vom Verwandtschaftsgrad ab:
| Verwandtschaftsgrad | Freibetrag | Steuersatz ab Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehegatte / Lebenspartner | 500.000 € | 7–30 % |
| Kind / Adoptivkind | 400.000 € | 7–30 % |
| Elternteil (bei Erbfall) | 100.000 € | 7–30 % |
| Geschwister | 20.000 € | 15–43 % |
| Nichte / Neffe | 20.000 € | 15–43 % |
| Sonstige | 20.000 € | 30–50 % |
Zusätzlich gibt es einen Versorgungsfreibetrag für Ehegatten (256.000 €) und Kinder (je nach Alter 10.300–52.000 €).
❓ Häufige Fragen
Wer zahlt den Erbschein?
Die Kosten werden grundsätzlich vom Nachlass getragen, d.h. der Erbe bezahlt sie zunächst aus eigener Tasche und kann sie aus dem Nachlass erstattet bekommen. Bei Erbengemeinschaften teilen sich alle Erben die Kosten entsprechend ihrer Erbquoten.
Können Erbscheinkosten steuerlich abgesetzt werden?
Ja – Erbscheinkosten sind als Erbfallkosten im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung absetzbar (§ 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG). Sie mindern das steuerpflichtige Erbe und damit ggf. die Erbschaftsteuer.
Kann ein Erbschein wieder eingezogen werden?
Ja. Wird nachträglich ein Testament gefunden oder stellt sich die Erbfolge als falsch heraus, kann das Nachlassgericht den Erbschein einziehen. Gutgläubig vorgenommene Verfügungen (z.B. Bankabhebungen) bleiben in der Regel bestehen (§ 2366 BGB).
Wie lange dauert es, bis der Erbschein ausgestellt wird?
Beim Nachlassgericht typisch 4–12 Wochen, in manchen Amtsgerichten auch länger. Über einen Notar oft schneller (2–4 Wochen). Faktoren: Komplexität des Erbfalls, Auslastung des Gerichts, Vollständigkeit der Unterlagen.
Welche Unterlagen brauche ich für den Erbschein?
Sterbeurkunde des Verstorbenen, Heiratsurkunde (bei Ehegatten), Geburtsurkunden (bei Kindern), Testament/Erbvertrag sofern vorhanden, Personalausweis des Antragstellers, ggf. Nachlassverzeichnis mit Wertangaben.
🔗 Weitere passende Rechner auf fixrechner.de
Erbschaftsteuer-Rechner · Rentensteuer-Rechner · Zinseszinsrechner · Tilgungsdauer-Rechner
Vertrauen Sie unserer Expertise

Daniel Niedermayer
Geschäftsführer
Zuletzt geprüft am: 21. Januar 2026
Rechtsgrundlagen
Methodik
Gebührenberechnung nach der amtlichen GNotKG-Gebührentabelle Anlage 2 (§ 34 GNotKG). Geschäftswert = Bruttonachlasswert abzüglich Schulden. Je Verfahren fallen zwei 1,0-Gebühren an (Erteilung + eidesstattliche Versicherung). Notar-Varianten inkl. 19 % MwSt. Erbschaftsteuer-Freibeträge nach § 16 ErbStG 2026.
Mehr zur MethodikFixrechner.de – „Alles ist berechenbar“. Der Erbschein-Kosten-Rechner nutzt die exakte GNotKG-Gebührentabelle und zeigt alle drei Optionen (Gericht, Notar teilweise, Notar komplett) mit Erbschaftsteuer-Check.
Exakte GNotKG-Tabelle
Anlage 2 § 34 GNotKG – nicht nur eine Schätzung.
Erbschaftsteuer-Check
Freibeträge nach § 16 ErbStG automatisch geprüft.
Datenschutz
Alle Berechnungen lokal – keine Datenweitergabe.
⚠️ Alle Beträge sind Richtwerte. Keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskunft erteilt Ihr zuständiges Nachlassgericht oder Notar. Stand: 1. April 2026.



