ETF-Sparplan-Rechner: Endkapital nach Kosten und Steuern
Was wird aus einem monatlichen ETF-Sparplan? Der Rechner simuliert Monat für Monat: Einzahlungen, Kursentwicklung abzüglich laufender Kosten, die jährliche Vorabpauschale und die Steuer beim Verkauf mit Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag. Am Ende sehen Sie das Endkapital vor und nach Steuern, auch in heutiger Kaufkraft.
Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 21. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.
Steuern, Gebühren und Inflation
So wächst der Sparplan
Fläche: Depotwert. Gestrichelt: eingezahltes Geld. Gepunktet: Depotwert in heutiger Kaufkraft.
Entwicklung Jahr für Jahr
| Jahr | Eingezahlt | Depotwert | Vorabpauschale | Steuer darauf |
|---|
So rechnet der Rechner
Die Sparrate wird jeweils zum Monatsanfang investiert, abzüglich einer eventuellen Ordergebühr. Der Fonds wächst monatlich mit der erwarteten Rendite, gemindert um die laufenden Kosten (TER). Eine jährliche Erhöhung der Rate wirkt jeweils zum Beginn eines neuen Anlagejahres. Der Rechner geht von einem thesaurierenden ETF aus, der Erträge wieder anlegt.
Steuern beim ETF-Sparplan
Vorabpauschale: Bei thesaurierenden Fonds wird jedes Jahr ein fiktiver Mindestertrag besteuert (§ 18 InvStG): Wert zu Jahresbeginn × Basiszins × 0,7, höchstens aber der tatsächliche Wertzuwachs des Jahres. Für Anteile, die im Laufe des Jahres gekauft wurden, mindert sich die Vorabpauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat vor dem Kauf. Der Basiszins für 2026 beträgt 3,20 %; für die Folgejahre setzt der Rechner den Wert an, den Sie eingeben. Die Steuer wird im Januar des Folgejahres fällig und meist vom Verrechnungskonto eingezogen, nicht aus dem Depot. Bereits versteuerte Vorabpauschalen werden beim Verkauf vom Gewinn abgezogen.
Teilfreistellung: Bei Aktien-ETFs (mindestens 51 % Aktien) bleiben 30 % der Erträge steuerfrei (§ 20 InvStG), bei Mischfonds 15 %.
Abgeltungsteuer: Auf den steuerpflichtigen Teil fallen 25 % Abgeltungsteuer plus 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf an, zusammen 26,375 %, gegebenenfalls zuzüglich Kirchensteuer. Bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € im Jahr (Paare 2.000 €) bleiben Kapitalerträge steuerfrei, wenn Sie einen Freistellungsauftrag erteilt haben. Der Rechner setzt den Pauschbetrag jedes Jahr für die Vorabpauschale und im Verkaufsjahr für den Gewinn an. Er unterstellt einen Verkauf am Ende des letzten Jahres; für dieses Jahr fällt dann keine Vorabpauschale mehr an; andere Kapitalerträge, die ihn ebenfalls nutzen, sind nicht berücksichtigt.
Welche Rendite ist realistisch?
Breit gestreute Aktien-Weltindizes wie der MSCI World haben über lange Zeiträume in der Vergangenheit im Schnitt rund 6 bis 8 % pro Jahr erzielt, mit starken Schwankungen und teils jahrelangen Verlusten zwischendurch. Daraus folgt keine Garantie für die Zukunft. Rechnen Sie zur Sicherheit auch mit 4 bis 5 %: Der Unterschied zeigt, wie stark das Ergebnis von der Annahme abhängt.
Kosten: kleiner Prozentsatz, großer Effekt
Laufende Kosten wirken wie eine dauerhaft niedrigere Rendite. Über 25 Jahre machen schon 0,5 Prozentpunkte Unterschied bei der TER einen spürbaren Teil des Endkapitals aus. Viele Neobroker und Direktbanken führen ETF-Sparpläne ohne Ordergebühr aus; achten Sie dennoch auf Spreads und Depotgebühren.
Häufige Fragen
Wie viel wird aus 200 € im Monat in 25 Jahren?
Bei 7 % Rendite vor Kosten und 0,2 % TER rund 152.600 €, eingezahlt sind 60.000 €. Nach der Steuer beim Verkauf mit Teilfreistellung bleiben rund 140.800 €; auf die Vorabpauschalen fallen über die Jahre zusätzlich rund 1.100 € Steuer an. In heutiger Kaufkraft (2 % Inflation) entspricht das Ergebnis rund 85.800 €.
Was ist die Vorabpauschale?
Eine jährliche Mindestbesteuerung thesaurierender Fonds: Wert zu Jahresbeginn × Basiszins × 0,7, höchstens der tatsächliche Wertzuwachs. Der Basiszins 2026 beträgt 3,20 %. Bereits versteuerte Vorabpauschalen mindern später den Veräußerungsgewinn.
Wie hoch ist die Steuer auf ETF-Gewinne?
26,375 % Abgeltungsteuer mit Soli auf den steuerpflichtigen Teil. Bei Aktien-ETFs sind 30 % des Gewinns steuerfrei, effektiv also 18,46 %. Bis 1.000 € Kapitalerträge im Jahr (Paare 2.000 €) bleiben steuerfrei.