Krankenversicherung für Selbstständige 2026: Beitrag in der gesetzlichen Kasse
Wie viel kostet die gesetzliche Krankenversicherung als Selbstständiger oder freiwillig Versicherter? Der Rechner ermittelt Kranken- und Pflegebeitrag 2026 aus Ihrem Einkommen, mit Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 €, Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 €, Krankengeld-Wahl und Kinderstatus, und zeigt, wie viel Prozent Ihres Gewinns das sind.
Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 28. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.
So wird der Beitrag berechnet
Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen Beiträge auf alle Einnahmen, die ihren Lebensunterhalt bestimmen: bei Selbstständigen der Gewinn laut Steuerbescheid, dazu Miet- und Kapitaleinkünfte. Bis der erste Steuerbescheid vorliegt, setzt die Kasse den Beitrag vorläufig fest und rechnet später nach. Es gibt eine Untergrenze: Auch bei geringem Gewinn wird mindestens die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € im Monat angesetzt (2026). Oberhalb von 5.812,50 € im Monat steigt der Beitrag nicht weiter.
| Bestandteil | Satz 2026 |
|---|---|
| Krankenversicherung mit Krankengeldanspruch | 14,6 % |
| Krankenversicherung ohne Krankengeld (ermäßigt) | 14,0 % |
| Durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,9 % |
| Pflegeversicherung mit Kind | 3,6 %, ab dem 2. Kind je 0,25 Punkte weniger (Kinder unter 25) |
| Pflegeversicherung kinderlos ab 23 | 4,2 % |
Selbstständige zahlen den vollen Beitrag allein, einen Arbeitgeberanteil gibt es nicht. Wer nicht gesetzlich versichert bleiben möchte, kann in die private Krankenversicherung wechseln; dort hängt der Beitrag von Alter und Gesundheit ab, nicht vom Einkommen, und Familienangehörige brauchen eigene Verträge.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Mindestbeitrag für Selbstständige 2026?
Bei der Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 € und 2,9 % Zusatzbeitrag rund 278 € im Monat: 231 € Kranken- und 47 € Pflegeversicherung (mit Kind, mit Krankengeld). Kinderlos ab 23 rund 286 €.
Wie hoch ist der Höchstbeitrag?
Bei Einnahmen ab 5.812,50 € im Monat rund 1.226 € (mit Krankengeld, 2,9 % Zusatzbeitrag, Pflegeversicherung mit einem Kind), kinderlos rund 1.261 €.
Brauche ich als Selbstständiger Krankengeld?
Ohne Krankengeldanspruch zahlen Sie den ermäßigten Satz von 14,0 %. Fällt Ihr Einkommen bei längerer Krankheit weg, empfiehlt sich dann eine private Krankentagegeldversicherung oder ein Wahltarif der Kasse.