Kleinunternehmerregelung 2026: Darf ich sie nutzen, und lohnt sie sich?

Seit 2025 gelten neue Grenzen: Wer im Vorjahr höchstens 25.000 € und im laufenden Jahr höchstens 100.000 € Umsatz hat, kann ohne Umsatzsteuer abrechnen. Der Rechner prüft die Grenzen und vergleicht, was Ihnen als Kleinunternehmer und mit Regelbesteuerung bleibt: abhängig davon, ob Sie an Privatkunden oder Unternehmen verkaufen und wie viel Vorsteuer Sie haben.

Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 28. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.

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Die Grenzen seit 1. Januar 2025

  • Vorjahr: Gesamtumsatz höchstens 25.000 € (vorher 22.000 €).
  • Laufendes Jahr: höchstens 100.000 € (vorher eine Prognose von 50.000 €). Wird die Grenze im Lauf des Jahres überschritten, endet die Befreiung sofort: Bereits der Umsatz, mit dem die 100.000 € überschritten werden, ist steuerpflichtig.
  • Gründer: Im ersten Jahr gilt die Grenze von 25.000 € für das laufende Jahr.
  • Maßgeblich ist der Gesamtumsatz ohne Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer stellen Sie keine Umsatzsteuer in Rechnung, daher zählt alles, was Sie einnehmen. Bestimmte steuerfreie Umsätze und der Verkauf von Anlagevermögen bleiben außen vor.

Wann sich die Regelung lohnt

Bei Privatkunden ist die Kleinunternehmerregelung ein echter Preisvorteil: Sie verlangen denselben Endpreis, behalten aber die 19 % Umsatzsteuer, die Sie sonst abführen müssten. Bei Geschäftskunden bringt sie nichts, denn diese ziehen die Umsatzsteuer als Vorsteuer ab; dafür verlieren Sie selbst den Vorsteuerabzug auf Ihre Einkäufe. Wer viel investiert und an Unternehmen verkauft, fährt mit der Regelbesteuerung meist besser. Auf die Kleinunternehmerregelung kann man verzichten; der Verzicht bindet für fünf Jahre.

Zur E-Rechnung: Empfangen können müssen seit 2025 alle Unternehmen elektronische Rechnungen. Kleinunternehmer dürfen ihre eigenen Rechnungen aber weiterhin als Papier oder PDF ausstellen, mit dem Hinweis auf die Steuerbefreiung nach § 19 UStG.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer 2026?

25.000 € Umsatz im Vorjahr und höchstens 100.000 € im laufenden Jahr; im Gründungsjahr höchstens 25.000 €.

Was passiert, wenn ich 100.000 € überschreite?

Ab dem Umsatz, mit dem die Grenze überschritten wird, müssen Sie Umsatzsteuer berechnen und abführen. Rechnungen sind ab dann mit Umsatzsteuer zu stellen.

Lohnt sich die Kleinunternehmerregelung bei Geschäftskunden?

Meist nicht: Geschäftskunden holen sich die Umsatzsteuer zurück, für sie ist Ihr Preis also nicht günstiger, Sie verlieren aber den Vorsteuerabzug auf Ihre Einkäufe.

Passende Rechner

Quellen: § 19 UStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2024 (Grenzen 25.000 € / 100.000 € ab 01.01.2025), Bundesfinanzministerium: Anwendungsschreiben zur Kleinunternehmerregelung 2025.

Erstellt und geprüft von der Redaktion fixrechner.de (so prüfen wir). Zuletzt aktualisiert am 28. Oktober 2026. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt oder andere Fachleute; maßgeblich sind allein Bescheide, Verträge und Auskünfte der zuständigen Stellen. Mehr im Haftungshinweis.