📅 Kündigungsfristen-Rechner – Ihre Frist in Sekunden berechnen
⏳ Wie lange ist Ihre Kündigungsfrist? Jetzt sofort wissen!
Mit unserem Kündigungsfristen-Rechner berechnen Sie Ihre individuelle Frist – ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, mit oder ohne Probezeit. Einfach Beschäftigungsdauer und Vertragsart eingeben – sofort wissen, wann Ihr Arbeitsverhältnis endet. Für eine sichere Planung ohne Frist-Fehler!
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📅 Kündigungsfristen berechnen & verstehen – der große Ratgeber
Kündigungsfristen sind einer der wichtigsten Aspekte im Arbeitsrecht. Sie entscheiden darüber, wie schnell Arbeitnehmer und Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis beenden können – und sie sind oft der Dreh- und Angelpunkt in Kündigungsschutzprozessen. Mit unserem Kündigungsfristen-Rechner berechnen Sie Ihre individuelle Frist sofort. Doch darüber hinaus ist es entscheidend, die gesetzlichen Regelungen, Sonderfälle und Praxis-Tipps zu kennen.
✅ Warum ist die richtige Kündigungsfrist so entscheidend?
Eine falsche Berechnung oder ein übersehener Sonderfall kann teuer werden. Arbeitnehmer riskieren eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, Arbeitgeber hohe Nachzahlungen oder sogar die Unwirksamkeit der Kündigung. Deshalb ist es wichtig:
- ⏳ Planungssicherheit für den nächsten Jobwechsel
- ⚖️ Vermeidung rechtlicher Auseinandersetzungen
- 💼 Schutz vor Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld
- 📑 Transparenz für beide Seiten des Arbeitsvertrags
📜 Gesetzliche Grundlage: § 622 BGB
Die maßgebliche Norm ist § 622 BGB. Darin werden die Kündigungsfristen für Arbeitsverhältnisse geregelt. Wichtig: Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterliegen unterschiedlichen Regeln.
🔹 Kündigungsfrist für Arbeitnehmer
Arbeitnehmer können ihr Arbeitsverhältnis grundsätzlich mit einer Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende kündigen – unabhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit.
🔹 Kündigungsfrist für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber verlängert sich die Kündigungsfrist abhängig von der Dauer der Betriebszugehörigkeit:
Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist (Arbeitgeber) |
---|---|
Bis 2 Jahre | 4 Wochen zum 15. oder Monatsende |
2 – 5 Jahre | 1 Monat zum Monatsende |
5 – 8 Jahre | 2 Monate zum Monatsende |
8 – 10 Jahre | 3 Monate zum Monatsende |
10 – 12 Jahre | 4 Monate zum Monatsende |
12 – 15 Jahre | 5 Monate zum Monatsende |
15 – 20 Jahre | 6 Monate zum Monatsende |
Mehr als 20 Jahre | 7 Monate zum Monatsende |
Wichtig:
Die verlängerten Kündigungsfristen gelten ausschließlich für Arbeitgeber, nicht für Arbeitnehmer. Arbeitnehmer bleiben unabhängig von ihrer Beschäftigungsdauer bei der Grundfrist von vier Wochen.
💡 Sonderregelungen, die Sie kennen müssen
- Probezeit: Während der Probezeit gilt oft eine Frist von nur zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB).
- Tarifverträge: Können kürzere oder längere Fristen enthalten – diese haben Vorrang.
- Befristete Arbeitsverträge: Enden grundsätzlich automatisch, sofern keine Kündigungsmöglichkeit vereinbart wurde.
- Fristlose Kündigung: Nur möglich aus wichtigem Grund (§ 626 BGB), z. B. Diebstahl, grobe Pflichtverletzung.
📊 Beispielrechnung
Beispiel 1: Ein Arbeitnehmer kündigt nach 4 Jahren Betriebszugehörigkeit am 10. April. Ergebnis: Kündigungsfrist 4 Wochen → Ende des Arbeitsverhältnisses am 15. Mai oder 31. Mai.
Beispiel 2: Arbeitgeber kündigt nach 12 Jahren am 5. März. Ergebnis: Kündigungsfrist 5 Monate → Ende am 31. August.
Im nächsten Teil erklären wir die Unterschiede zwischen ordentlicher, außerordentlicher und Sonderkündigung – und zeigen, wie diese Ihre Fristen beeinflussen.
⚖️ Ordentliche, außerordentliche & Sonderkündigungen im Überblick
Nicht jede Kündigung folgt der Standardfrist. Das deutsche Arbeitsrecht unterscheidet verschiedene Arten von Kündigungen, die unterschiedliche Folgen für die Kündigungsfrist haben. Ein gutes Verständnis dieser Varianten schützt vor bösen Überraschungen und eröffnet neue Handlungsspielräume.
📌 Ordentliche Kündigung
Die ordentliche Kündigung ist die häufigste Form. Sie erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen, vertraglichen oder tarifvertraglichen Fristen. Sie kann sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern ausgesprochen werden.
Beispiele für ordentliche Kündigung:
- Arbeitnehmer kündigt nach 3 Jahren Betriebszugehörigkeit → Frist 4 Wochen
- Arbeitgeber kündigt nach 9 Jahren Betriebszugehörigkeit → Frist 3 Monate zum Monatsende
- Kündigung während Probezeit → 2 Wochen
Typischer Fallstrick:
Die Kündigung wird verspätet zugestellt. Maßgeblich ist nicht das Datum des Schreibens, sondern der Zugang beim Empfänger. Wer z. B. am 30. kündigen möchte, die Kündigung aber erst am 1. zugeht, hat die Frist verpasst.
🚨 Außerordentliche (fristlose) Kündigung
Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Sie ist jedoch nur in engen Ausnahmefällen erlaubt und muss innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden des Kündigungsgrundes erfolgen (§ 626 BGB).
Mögliche Gründe für eine fristlose Kündigung:
- Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung
- Arbeitszeitbetrug oder unerlaubte Nebentätigkeit
- Schwere Beleidigungen oder tätliche Angriffe
- Verweigerung der Arbeit trotz Abmahnung
Wichtig:
Vor einer fristlosen Kündigung muss in vielen Fällen eine Abmahnung erfolgen. Andernfalls kann die Kündigung unwirksam sein.
📑 Sonderkündigungsarten
Neben der ordentlichen und außerordentlichen Kündigung existieren Sonderformen, die Einfluss auf die Fristen haben:
- Kündigung durch Aufhebungsvertrag: Fristen können im gegenseitigen Einvernehmen verkürzt oder aufgehoben werden.
- Änderungskündigung: Kündigung mit gleichzeitiger Angebot neuer Vertragsbedingungen.
- Kündigung während Elternzeit: Arbeitgeber dürfen nur mit behördlicher Zustimmung kündigen.
- Kündigung bei Schwerbehinderung: Zustimmung des Integrationsamts erforderlich.
- Tarifvertragliche Sonderfristen: Abweichende, oft kürzere Fristen sind möglich.
📊 Praxisbeispiele für Sonderkündigungen
Beispiel 1: Eine Arbeitnehmerin in Elternzeit soll betriebsbedingt gekündigt werden. → Arbeitgeber benötigt zusätzlich die Zustimmung der Aufsichtsbehörde.
Beispiel 2: Ein Arbeitnehmer mit Schwerbehinderung wird gekündigt. → Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamts wirksam.
Beispiel 3: Ein Tarifvertrag sieht eine Kündigungsfrist von nur 2 Wochen vor. → Diese Frist gilt, wenn im Arbeitsvertrag auf den Tarifvertrag verwiesen wird.
✅ Checkliste: So vermeiden Sie Fehler bei Kündigungen
- Kündigung immer schriftlich einreichen (nicht per Mail oder WhatsApp!)
- Datum und Zugangsnachweis sichern (z. B. Einschreiben oder persönliche Übergabe)
- Fristen im Arbeits- und Tarifvertrag prüfen
- Sonderrechte wie Elternzeit oder Schwerbehinderung berücksichtigen
- Bei Unsicherheit rechtliche Beratung einholen (z. B. über unseren Abfindungsrechner im Kontext eines Aufhebungsvertrags)
Im nächsten Teil erklären wir die Bedeutung der Probezeit, Unterschiede in Tarifverträgen und branchenspezifische Besonderheiten – mit vielen praxisnahen Beispielen.
⏳ Kündigungsfristen in der Probezeit, im Tarifvertrag & nach Branchen
Die Kündigungsfrist ist nicht immer gleich. Sie hängt von Ihrer Beschäftigungsdauer, der Probezeit, tarifvertraglichen Regelungen oder sogar von der Branche ab. Hier die wichtigsten Unterschiede und Besonderheiten:
📌 Kündigungsfrist in der Probezeit
Die Probezeit dient dazu, das Arbeitsverhältnis zu testen. Während dieser Phase gelten in der Regel deutlich verkürzte Kündigungsfristen:
- Gesetzlich: 2 Wochen Kündigungsfrist
- Vertraglich: Häufig individuell verkürzt oder verlängert
- Maximale Dauer der Probezeit: 6 Monate (§ 622 BGB)
Beispiel:
Ein Mitarbeiter wird am 1. Februar eingestellt und befindet sich bis 31. Juli in der Probezeit. Eine Kündigung am 15. März beendet das Arbeitsverhältnis zum 29. März, unabhängig vom Monatsende.
📜 Kündigungsfristen in Tarifverträgen
Viele Branchen regeln die Kündigungsfristen über Tarifverträge. Diese können kürzer oder länger sein als die gesetzlichen Vorgaben. Wichtig: Tarifverträge gehen in der Regel dem Arbeitsvertrag vor.
Beispiele für tarifliche Kündigungsfristen:
- IG Metall: Kündigungsfristen oft deutlich länger als gesetzlich, z. B. 6 Wochen zum Quartalsende.
- Einzelhandel: Häufig 4 Wochen zum Monatsende – unabhängig von der Betriebszugehörigkeit.
- Öffentlicher Dienst (TVöD): 2 Wochen in der Probezeit, danach gestaffelte Verlängerungen je nach Beschäftigungsdauer.
Praxis-Tipp:
Wenn im Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag verwiesen wird, gilt dieser auch dann, wenn Sie selbst nicht Mitglied der Gewerkschaft sind – solange der Arbeitgeber tarifgebunden ist.
🏢 Branchenabhängige Besonderheiten
Einige Branchen haben spezielle Regeln, die über Tarifverträge hinausgehen:
- Bauindustrie: Kündigungsfristen können kürzer sein, da Bauprojekte oft zeitlich begrenzt sind.
- Gesundheitswesen: In vielen Kliniken gelten tarifvertragliche Sonderfristen für Ärzte und Pflegepersonal.
- Ausbildung: Während der Probezeit jederzeit fristlos kündbar, danach nur mit 4 Wochen Frist.
- Minijobs & Teilzeit: Gesetzliche Fristen gelten genauso – unabhängig vom Stundenumfang.
📊 Vergleich: Gesetzliche vs. tarifliche Fristen
Szenario | Gesetzliche Frist | Tarifliche Regelung |
---|---|---|
Arbeitnehmer, 3 Jahre Betriebszugehörigkeit | 4 Wochen | 6 Wochen zum Quartalsende (z. B. IG Metall) |
Probezeit, 4 Monate | 2 Wochen | Oft 1 Woche im Tarifvertrag |
Öffentlicher Dienst, 10 Jahre | 4 Wochen | 4 Monate zum Monatsende (TVöD) |
✅ Checkliste für Arbeitnehmer & Arbeitgeber
- Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag verweist.
- Unterscheiden Sie klar zwischen Probezeit und regulärer Anstellung.
- Verwechseln Sie nicht gesetzliche und tarifliche Regelungen.
- Im Zweifel: Rechtsberatung einholen oder unseren Abfindungsrechner nutzen, wenn ein Aufhebungsvertrag im Raum steht.
Im nächsten Teil gehen wir auf die Rolle der Betriebszugehörigkeit, Verlängerungen der Fristen und die Unterschiede für Arbeitnehmer vs. Arbeitgeber ein.
📅 Kündigungsfrist nach Betriebszugehörigkeit – Verlängerungen & Unterschiede
Die Länge Ihrer Kündigungsfrist hängt entscheidend von der Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit ab. Während Arbeitnehmer in der Regel immer 4 Wochen zum 15. oder Monatsende einhalten müssen, verlängert sich die Frist für Arbeitgeber je nach Dauer des Arbeitsverhältnisses deutlich.
📈 Kündigungsfrist nach § 622 BGB für Arbeitgeber
Für Arbeitgeber gilt eine gestaffelte Verlängerung, die mit wachsender Betriebszugehörigkeit steigt:
Betriebszugehörigkeit | Frist für Arbeitnehmer | Frist für Arbeitgeber |
---|---|---|
< 6 Monate (Probezeit) | 2 Wochen | 2 Wochen |
6 Monate – 2 Jahre | 4 Wochen | 1 Monat zum Monatsende |
2 – 5 Jahre | 4 Wochen | 2 Monate zum Monatsende |
5 – 8 Jahre | 4 Wochen | 3 Monate zum Monatsende |
8 – 10 Jahre | 4 Wochen | 4 Monate zum Monatsende |
10 – 12 Jahre | 4 Wochen | 5 Monate zum Monatsende |
12 – 15 Jahre | 4 Wochen | 6 Monate zum Monatsende |
> 20 Jahre | 4 Wochen | 7 Monate zum Monatsende |
Beispiel:
Ein Mitarbeiter ist seit 11 Jahren in einem Unternehmen beschäftigt.
➝ Kündigt der Arbeitnehmer, beträgt die Frist 4 Wochen.
➝ Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist auf 5 Monate zum Monatsende.
⚖️ Warum diese Unterschiede?
Der Gesetzgeber möchte langjährig beschäftigte Arbeitnehmer besonders schützen. Daher verlängern sich die Fristen nur für Arbeitgeber, nicht jedoch für Arbeitnehmer. Der Gedanke dahinter: Ein Arbeitnehmer soll auch nach Jahrzehnten im Betrieb flexibel bleiben und neue Chancen ergreifen können.
📊 Arbeitnehmer vs. Arbeitgeber im Vergleich
- Arbeitnehmer: Immer 4 Wochen Kündigungsfrist (außer Probezeit)
- Arbeitgeber: Verlängerung abhängig von Betriebszugehörigkeit
- Sonderfälle: Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag können Ausnahmen regeln
💡 Praxisnahe Szenarien
Beispiel 1: Arbeitnehmer kündigt nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit → Frist: 4 Wochen.
Beispiel 2: Arbeitgeber kündigt nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit → Frist: 7 Monate zum Monatsende.
Beispiel 3: Arbeitnehmer kündigt in der Probezeit → Frist: 2 Wochen, unabhängig vom Monatsende.
✅ Checkliste für Arbeitnehmer & Arbeitgeber
- Arbeitnehmer: Immer von 4 Wochen ausgehen, außer Probezeit oder Sonderregelung.
- Arbeitgeber: Betriebszugehörigkeit sorgfältig berechnen und richtige Frist anwenden.
- Tarifvertrag prüfen – viele Branchen regeln Fristen abweichend.
- Bei Unsicherheit: Rechtsberatung in Anspruch nehmen, um Klagen zu vermeiden.
Im nächsten Teil widmen wir uns besonderen Schutzrechten, Sonderkündigungsschutz und den wichtigsten Urteilen der Rechtsprechung.
⚖️ Sonderkündigungsschutz & aktuelle Rechtsprechung
In Deutschland genießen bestimmte Personengruppen einen Sonderkündigungsschutz. Dieser geht über die allgemeinen Kündigungsfristen hinaus und soll Arbeitnehmer in besonderen Lebenssituationen vor dem Verlust des Arbeitsplatzes schützen.
👶 Kündigungsschutz während Schwangerschaft & Elternzeit
- Schwangere: Kündigung unzulässig vom Beginn der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Entbindung (§ 17 MuSchG).
- Elternzeit: Kündigungsschutz während der Elternzeit – Arbeitgeber dürfen nur in seltenen Ausnahmefällen kündigen (§ 18 BEEG).
- Praxis-Tipp: Arbeitnehmerinnen müssen die Schwangerschaft unverzüglich mitteilen, um vom Schutz zu profitieren.
♿ Kündigungsschutz für Schwerbehinderte
Arbeitnehmer mit einem anerkannten Grad der Behinderung (GdB ≥ 50) genießen besonderen Kündigungsschutz nach dem SGB IX. Jede Kündigung muss vom Integrationsamt genehmigt werden.
Wichtig:
Ohne diese Zustimmung ist eine Kündigung unwirksam – selbst wenn Fristen eingehalten wurden.
👥 Betriebsratsmitglieder & Auszubildende
- Betriebsratsmitglieder: können während ihrer Amtszeit nicht ordentlich gekündigt werden (§ 15 KSchG).
- Azubis: nach der Probezeit nur noch außerordentlich kündbar (§ 22 BBiG).
🔥 Fristlose Kündigung (§ 626 BGB)
Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort – ohne Einhaltung einer Frist. Sie ist jedoch nur zulässig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt und eine Fortsetzung unzumutbar ist.
Beispiele für fristlose Kündigungen:
- Diebstahl oder Unterschlagung
- Schwere Beleidigungen oder Bedrohungen
- Arbeitszeitbetrug (z. B. „Stempeln für Kollegen“)
- Wiederholte, unentschuldigte Fehlzeiten
📚 Aktuelle Rechtsprechung
- BAG 2 AZR 1037/12: Fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs bestätigt.
- BAG 2 AZR 782/16: Kündigungsschutz für Schwangere gilt auch bei Unkenntnis des Arbeitgebers.
- BAG 7 AZR 629/17: Verlängerung von Kündigungsfristen für Arbeitgeber ist verfassungsgemäß.
- BAG 6 AZR 459/19: Betriebsratsmitglieder genießen absoluten Kündigungsschutz während der Amtszeit.
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🧾 Fazit
Der Sonderkündigungsschutz ist ein komplexes, aber immens wichtiges Feld. Wer hier Fehler macht, riskiert Kündigungsschutzklagen, Abfindungszahlungen oder unwirksame Kündigungen. Mit unserem Kündigungsfristen-Rechner und ergänzenden Tools wie dem Abfindungsrechner behalten Sie jederzeit den Überblick.
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Daniel Niedermayer
Geschäftsführer
Zuletzt geprüft am: 8. September 2025
Verwendete Quellen
Unsere Methodik
Dieser Rechner basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen des § 622 BGB und berücksichtigt alle relevanten Faktoren für eine präzise Kündigungsfristberechnung. Die Berechnungen folgen der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.
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Letzte Aktualisierung: 8. September 2025