🌙 Nachtzuschlag-Rechner – SFN-Zuschläge nach §3b EStG

Nacht-, Sonntags- & Feiertagszuschlag berechnen – steuerfrei oder steuerpflichtig?

Berechnen Sie Ihre steuerfreien SFN-Zuschläge nach §3b EStG – für Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit, inkl. Kombinations-Zuschläge, SV-Grenze (25 €/h) und Monats-Hochrechnung.

🌙 Zuschlagsart wählen
Nachtarbeit nach §3b Abs. 2 EStG: 20:00–06:00 Uhr. Steuerfreier Zuschlag bis 25 % des Grundlohns (max. 50 €/h).
💶 Ihre Eingaben
Ihr regulärer Grundlohn ohne Zuschläge. Steuergrenze: max. 50 €/h (§3b Abs. 2 EStG). SV-Grenze: max. 25 €/h – über 25 €/h wird der Zuschlag SV-pflichtig.
Aus Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Zuschläge über dem gesetzlichen Maximum sind steuerpflichtig.

📋 SFN-Zuschläge nach §3b EStG – Übersicht aller steuerfreien Sätze

ZuschlagsartZeitraumMax. steuerfreiVoraussetzung
🌙 Nachtarbeit20:00–06:00 Uhr25 %Tatsächlich geleistete Arbeit
🌙⬆️ Nachtarbeit 0–4 Uhr00:00–04:00 Uhr (Beginn vor 0 Uhr)40 %Schicht muss vor Mitternacht begonnen haben
📅 SonntagsarbeitSonntag 0:00–24:00 Uhr50 %Tatsächlich geleistete Arbeit
🎉 Gesetzliche FeiertageFeiertag 0:00–24:00 Uhr125 %Feiertag am Arbeitsort
🎄 Besondere Feiertage24.12. ab 14h / 25.+26.12. / 1. Mai150 %Exakt diese Tage
🌙📅 Nacht + SonntagSonntagnacht 20:00–06:00 Uhr75 % (25+50)Beide Bedingungen erfüllt
🌙🎉 Nacht + FeiertagFeiertagsnacht150 % (25+125)Beide Bedingungen erfüllt
🌙⬆️🎄 0-4 Uhr + bes. FeiertagBesonderer Feiertag 0–4 Uhr190 % (40+150)Maximum aller Kombinationen

Grundlohn max. 50 €/h für Steuerfreiheit · SV-Freiheit nur bis 25 €/h Grundlohn · Quelle: §3b EStG i.d.F. 04.02.2026

⚠️ Die doppelte Grundlohn-Grenze – häufigster Praxis-Fehler

Zwei verschiedene Grenzen für Steuer und Sozialversicherung

Steuerfreiheit: Grundlohn bis max. 50 €/h (§3b Abs. 2 EStG)
SV-Freiheit: Nur wenn Grundlohn max. 25 €/h (§1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV)

Beispiel: Stundenlohn 30 €/h, Nachtzuschlag 25 % = 7,50 €/h Zuschlag.
→ Steuerfrei: ✅ Ja (30 €/h < 50 €/h)
→ SV-frei: ❌ Nein (30 €/h > 25 €/h) – SV-Beiträge fallen an!

🌙 Zeitfenster: Steuerlich vs. arbeitsrechtlich

KontextNachtzeit-DefinitionRelevanz
§3b EStG (steuerlich)20:00–06:00 UhrFür Steuerfreiheit des Zuschlags
§6 ArbZG (arbeitsrechtlich)23:00–06:00 UhrFür Anspruch auf Nachtarbeitszuschlag
TarifverträgeVariiert (oft 22:00–06:00 Uhr)Bestimmt Höhe des Zuschlags

Wichtig: Ein Zuschlag für Arbeit von 20:00–23:00 Uhr ist steuerlich begünstigt (§3b EStG), aber es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf – der muss vertraglich geregelt sein.

❓ Häufige Fragen zu SFN-Zuschlägen

Müssen Zuschläge in der Steuererklärung angegeben werden?

Nein. Steuerfreie Zuschläge nach §3b EStG müssen nicht in der Steuererklärung angegeben werden und unterliegen auch nicht dem Progressionsvorbehalt. Ihr Arbeitgeber weist sie auf der Lohnabrechnung gesondert aus.

Können auch Minijobber steuerfreie Zuschläge erhalten?

Ja. Steuerfreie SFN-Zuschläge werden nicht auf die Minijob-Grenze (556 €/Monat ab 2025) angerechnet. Ein Minijobber kann also neben dem regulären Lohn noch steuerfreie Zuschläge erhalten.

Was, wenn der Arbeitgeber höhere Zuschläge zahlt als gesetzlich erlaubt?

Nur der Teil bis zum gesetzlichen Maximum ist steuerfrei. Der übersteigende Teil ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Beispiel: 40 % Nachtzuschlag → 25 % steuerfrei, 15 % steuerpflichtig.

Gilt die Steuerfreiheit auch für pauschale Schichtzulagen?

Nein. Nur Zuschläge für tatsächlich geleistete Nacht-/Sonn-/Feiertagsarbeit sind steuerfrei. Pauschale Schichtzulagen ohne Bezug zu konkret geleisteten Stunden fallen nicht unter §3b EStG.

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Daniel Niedermayer

Daniel Niedermayer

Geschäftsführer

Zuletzt geprüft am: 21. Januar 2026

Methodik

Steuerfreiheit: §3b EStG, Grundlohn max. 50 €/h. SV-Grenze: §1 Abs. 1 Nr. 1 SvEV, max. 25 €/h. Kombinationszuschläge: Addition der Sätze gem. BMF-Schreiben. Alle Werte auf Grundlage des aktuellen Gesetzestexts (Stand: 04.02.2026).

Mehr zur Methodik

⚠️ Modellrechnung ohne Gewähr. Keine Steuer- oder Rechtsberatung. Stand: §3b EStG i.d.F. 04.02.2026.