TVöD Krankengeldzuschuss Rechner: Zuschuss einfach berechnen

Brutto, Steuerklasse, Krankengeld & Krankheitstage eingeben – Ergebnis sofort erhalten

Mit diesem TVöD-Krankengeldzuschuss-Rechner berechnen Sie Ihren voraussichtlichen Zuschuss in der Krankengeldphase. Grundlage ist das vereinfachte Zielniveau von 90 % des Nettoentgelts – daraus wird das Krankengeld abgezogen und anschließend auf die Arbeitsunfähigkeitstage anteilig umgerechnet.

🏥 TVöD Krankengeldzuschuss
Ihr regelmäßiges Bruttoentgelt pro Monat (vereinfachte Berechnung).
Wird zur vereinfachten Nettoschätzung verwendet.
Ihr tatsächliches Krankengeld pro Monat laut Krankenkasse.
Anzahl der Kalendertage in der betrachteten Krankheitsphase (max. häufig 273 Tage / 39 Wochen).

Ihr Krankengeldzuschuss

Übersichtliche Berechnung auf Basis Ihrer Eingaben

Zuschuss für 30 Tage

Übersicht

Geschätztes Netto (Monat)
Zielniveau 90 % Netto (Monat)
Krankengeld (Monat)
Zuschuss (Monat, rechnerisch)

Visualisierung

TVöD Krankengeldzuschuss: Was ist das und wer hat Anspruch?

Wenn Sie im öffentlichen Dienst (TVöD) länger krank sind, übernimmt Ihr Arbeitgeber nach §3 EFZG zunächst 6 Wochen lang die volle Entgeltfortzahlung. Danach zahlt Ihre Krankenkasse Krankengeld — das aber deutlich niedriger ist als Ihr Nettogehalt. Der Krankengeldzuschuss nach §22 TVöD schließt diese Lücke: Er stockt das Krankengeld auf einen definierten Anteil Ihres Nettoentgelts auf.

📐 Das Prinzip auf einen Blick

Phase 1 (Woche 1–6): Volle Entgeltfortzahlung durch Arbeitgeber (§21 TVöD, §3 EFZG)

Phase 2 (ab Woche 7): Krankenkasse zahlt Krankengeld (~70 % Brutto, max. 90 % Netto)

Krankengeldzuschuss: Arbeitgeber zahlt Unterschiedsbetrag → Ziel: bis zu 100 % Nettoentgelt

Maximaldauer des Zuschusses: abhängig von der Beschäftigungszeit (siehe Tabelle)

Anspruchsdauer: Wie lange zahlt der Arbeitgeber den Zuschuss?

Die Dauer des Krankengeldzuschusses richtet sich nach Ihrer Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst — nicht nach der Betriebszugehörigkeit beim aktuellen Arbeitgeber allein. Vordienstzeiten können angerechnet werden.

Beschäftigungszeit im öDKGZ-MaximaldauerEnde gezählt ab
Unter 1 Jahr Kein Anspruch auf Krankengeldzuschuss
Mehr als 1 Jahr Bis Ende der 13. Woche Ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit (gleiche Krankheit)
Mehr als 3 Jahre Bis Ende der 39. Woche Ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit (gleiche Krankheit)

⚠️ Wichtig: Was zählt als „dieselbe Krankheit“?

Die 13- bzw. 39-Wochen-Frist gilt je Erkrankung. Handelt es sich um eine neue, andere Erkrankung, beginnt die Frist von vorne — selbst wenn Sie sich erst kurz erholt hatten. Ist es dieselbe Grunderkrankung, läuft die Frist weiter. Im Zweifel: Personalstelle fragen und Kassenbescheid prüfen.

Zusätzlich endet der Zuschuss vorzeitig wenn: eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, das Beschäftigungsverhältnis endet, oder kein Krankengeld mehr fließt.

Wie wird der Krankengeldzuschuss berechnet? — §22 TVöD im Klartext

§22 TVöD regelt: Der Krankengeldzuschuss ist der Unterschiedsbetrag zwischen den tatsächlichen Barleistungen (= was Krankenkasse zahlt) und dem Nettoentgelt (= was Sie netto verdient hätten wenn Sie gesund gewesen wären).

📐 Die Berechnungsformel

KGZ = Nettoentgelt (TVöD) − Krankengeld (tatsächlicher Zahlbetrag)

Wobei gilt: KGZ ≥ 0 (kein negativer Zuschuss)

Und: KGZ darf das Nettoentgelt nicht übersteigen (kein Verdienst über dem Gesunden)

Was ist „Nettoentgelt“ nach TVöD? Das Bruttoentgelt nach §21 (regelmäßiges Entgelt, ohne Einmalzahlungen) abzüglich der gesetzlichen Abzüge (Lohnsteuer, SV-Beiträge). Nicht zu verwechseln mit dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag auf der Gehaltsabrechnung (der kann z.B. durch pfändbare Abzüge abweichen).

Konkrete Beispielrechnungen nach Gehaltsklassen

Beispiel 1: Verwaltungsfachangestellte, 3.000 € Brutto, Steuerkl. 1

Bruttoentgelt: 3.000 € | Geschätzte Abzüge (Steuerkl. 1): ~750 € | Nettoentgelt: ~2.250 €

Krankengeld (ca. 70 % Brutto, max. 90 % Netto): ~2.025 € (vereinfacht)

Krankengeldzuschuss: 2.250 € − 2.025 € = ~225 €/Monat

→ Der KGZ schließt die Lücke. Zusammen erhält die Beschäftigte: 2.025 + 225 = 2.250 € = 100 % Netto.

Beispiel 2: Sachbearbeiter, 4.500 € Brutto, Steuerkl. 3 (verheiratet)

Bruttoentgelt: 4.500 € | Geschätzte Abzüge (Steuerkl. 3): ~650 € | Nettoentgelt: ~3.850 €

Krankengeld: gesetzlich max. 120,75 €/Tag × 30 = ~3.622 €/Monat (Beitragsbemessungsgrenze)

Krankengeldzuschuss: 3.850 € − 3.622 € = ~228 €/Monat

→ Auch hier schließt der KGZ die Lücke auf 100 % Netto.

Beispiel 3: Ingenieur öD, 6.000 € Brutto, Steuerkl. 1

Bruttoentgelt: 6.000 € | Netto (Steuerkl. 1): ~3.900 €

Krankengeld: gedeckelt durch BBG 2025 (max. ca. 3.622 €/Monat)

Krankengeldzuschuss: 3.900 € − 3.622 € = ~278 €/Monat

Hinweis: Bei Gutverdienern ist das Krankengeld durch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG 2025: 62.100 €/Jahr) gedeckelt — der KGZ steigt nicht proportional zum Einkommen.

Brutto/MonatGeschätztes Netto (Steuerkl. 1)Ca. Krankengeld/MonatCa. KGZ/MonatGesamt in KG-Phase
2.500 €~1.900 €~1.680 €~220 €~1.900 €
3.000 €~2.250 €~2.025 €~225 €~2.250 €
3.500 €~2.580 €~2.340 €~240 €~2.580 €
4.000 €~2.900 €~2.700 €~200 €~2.900 €
5.000 €~3.500 €~3.350 €~150 €~3.500 €
≥ 5.175 €variesmax. ~3.622 € (BBG-Deckel)Differenz bis NettoNetto gesamt

Alle Werte sind vereinfachte Orientierungswerte. Steuerklasse 1, GKV, keine Zusatzbeiträge. BBG-Wert 2025: 62.100 €/Jahr = 5.175 €/Monat. Krankengeld = ca. 70 % Brutto, max. 90 % Netto. Verbindliche Berechnung erfolgt durch Ihren Arbeitgeber/Personalstelle.

TVöD vs. TV-L vs. BAT — welcher Tarifvertrag gilt für mich?

TarifvertragGeltungsbereichKGZ-RegelungParagraph
TVöD-Bund Bundesbehörden, Bundesbetriebe (z.B. Bundesagentur, Zoll) KGZ ja, Regelung wie oben §22 TVöD
TVöD-VKA Kommunen, Stadtwerke, kommunale Krankenhäuser, Kitas KGZ ja, weitgehend identisch §22 TVöD-VKA
TV-L Landesbehörden (außer Hessen, Bayern = TV-H / BayTV-L) KGZ ja, ähnliche Regelung §26 TV-L
TV-H (Hessen) Hessische Landesbehörden KGZ ja, eigene Regelung §26 TV-H
Beamte (Bundesland/Bund) Verbeamtete Beschäftigte Kein KGZ — Beihilfe + Beihilfe-KV-Absicherung stattdessen Besoldungsrecht

💡 Wie finde ich meinen Tarifvertrag heraus?

Schritt 1: Schauen Sie auf Ihren Arbeitsvertrag — dort ist der anwendbare Tarifvertrag genannt.

Schritt 2: Arbeitgeber Bund/Bundesbehörde → TVöD-Bund. Gemeinde/Kreis/Stadtwerke/kommunale Einrichtung → TVöD-VKA. Landesbehörde → TV-L (außer Bayern, Hessen, Berlin haben eigene).

Schritt 3: Im Zweifel Personalstelle oder zuständige Gewerkschaft (ver.di, dbb) fragen.

Besondere Konstellationen: Private KV und freiwillig Versicherte

§22 Abs. 3 TVöD enthält Sonderregelungen für Beschäftigte die nicht gesetzlich pflichtversichert sind:

SituationWas wird als „Barleistung“ angesetzt?
GKV-pflichtversichert Tatsächliches Krankengeld der Krankenkasse
Freiwillig GKV-versichert Tatsächliches Krankengeld oder fiktives Krankengeld — je nach Tarifauslegung
Privat krankenversichert (PKV) Tatsächliches Krankentagegeld aus PKV-Vertrag (sofern vorhanden)
PKV ohne Krankentagegeld Kann zu erhöhtem KGZ führen — konkret mit Personalstelle klären

⚠️ Checkliste: Was Sie zur Berechnung bereithalten sollten

✅ Letzte Gehaltsabrechnung vor Krankengeldphase (Nettoentgelt ermitteln)

✅ Krankenkassen-Schreiben mit tatsächlichem Krankengeld-Zahlbetrag (nicht Bewilligungsschreiben)

✅ Eintrittsdatum im öffentlichen Dienst (für Beschäftigungszeit-Berechnung)

✅ Art der Krankenversicherung: GKV, freiwillig GKV oder PKV?

✅ Nachweis über anerkannte Vordienstzeiten (falls relevant)

Häufige Fragen zum TVöD Krankengeldzuschuss

Ab wann beginnt der Krankengeldzuschuss und ab wann endet er?

Der Krankengeldzuschuss beginnt nach Ende der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung (§3 EFZG), also ab der 7. Krankheitswoche. Er endet mit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, bei Ablauf der Maximaldauer (13. Woche bei >1 Jahr, 39. Woche bei >3 Jahren Beschäftigungszeit), oder sobald kein Krankengeld mehr gezahlt wird. Vorzeitiges Ende auch bei: Beginn einer Erwerbsminderungs- oder Altersrente, Ende des Arbeitsverhältnisses.

Wie unterscheidet sich der Krankengeldzuschuss von der Entgeltfortzahlung?

Die Entgeltfortzahlung (§21 TVöD, §3 EFZG) gilt in den ersten 6 Wochen — Sie erhalten 100 % Ihres Bruttogehalts wie im gesunden Monat. Der Krankengeldzuschuss (§22 TVöD) greift ab Woche 7 — er stockt das Krankengeld der Kasse auf 100 % des Nettoentgelts auf. Der Unterschied: Brutto bleibt gleich (Phase 1), Netto bleibt gleich (Phase 2). In Phase 2 zahlen Sie auf das Krankengeld keine Sozialversicherungsbeiträge mehr — daher ist das Netto trotz gleichem Betrag anders zusammengesetzt.

Zählen Vordienstzeiten bei anderen öffentlichen Arbeitgebern mit?

Ja — Zeiten im öffentlichen Dienst bei anderen TVöD/TV-L-Arbeitgebern werden für die Beschäftigungszeitberechnung grundsätzlich angerechnet (§34 TVöD). Das ist wichtig wenn Sie z.B. von einer Gemeinde zu einem Bundesbetrieb gewechselt sind — Ihre Gesamtbeschäftigungszeit im öD entscheidet über die KGZ-Maximaldauer. Voraussetzung: kein längerer Unterbrechungszeitraum (i.d.R. unter 6 Monate).

Bekomme ich den KGZ auch wenn ich privat krankenversichert bin?

Das hängt davon ab ob Sie ein Krankentagegeld in Ihrer PKV vereinbart haben. Wenn ja: Der KGZ berechnet sich als Unterschied zwischen Ihrem Nettoentgelt und dem PKV-Krankentagegeld. Wenn nein: Es gibt keine Barleistung die gegengerechnet werden kann — in diesem Fall kann der KGZ bis zur Höhe des vollständigen Nettoentgelts steigen. Wichtig: Immer mit Personalstelle klären, da die Auslegung zwischen Arbeitgebern variieren kann. Quelle: §22 Abs. 3 TVöD.

Was passiert wenn ich während des KGZ-Zeitraums dieselbe Krankheit wieder bekomme?

Wenn Sie wegen derselben Erkrankung erneut arbeitsunfähig werden, läuft die laufende KGZ-Frist (13/39 Wochen) weiter — die Frist beginnt nicht neu. Wenn Sie vor dem Rückfall mindestens 6 Monate arbeitsfähig waren und keine Leistungen wegen dieser Erkrankung bezogen haben, kann nach Tarifauslegung ein neuer Anspruch entstehen. Bei einer anderen Erkrankung: Neue Frist, neuer Anspruch — zunächst erneut 6 Wochen Entgeltfortzahlung, danach KGZ.

Muss der Arbeitgeber den KGZ automatisch zahlen oder muss ich ihn beantragen?

Der KGZ ist ein tariflicher Anspruch — er muss nicht gesondert beantragt werden. Der Arbeitgeber/die Personalstelle ist verpflichtet ihn zu berechnen und auszuzahlen. Praktisch: Sobald Ihre Krankenkasse dem Arbeitgeber Ihre Krankengeld-Zahlung meldet, sollte die Abrechnung automatisch erfolgen. Wenn Sie keinen KGZ erhalten obwohl Sie Anspruch haben: Schriftliche Anfrage an Personalstelle mit Verweis auf §22 TVöD. Im Streitfall: zuständige Gewerkschaft (ver.di, dbb) einschalten.

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Nettolohnrechner (Brutto → Netto als Basis für KGZ-Berechnung) · Arbeitslosengeld-Rechner · Übergangsgeld-Rechner · Abfindungsrechner · Kündigungsfristen-Rechner

Rechtsgrundlagen: §22 TVöD (Bund/VKA), §26 TV-L, §3 und §21 TVöD, §3 EFZG. Krankengeld-Berechnung: §47 SGB V. BBG 2025: 62.100 €/Jahr (GKV). Alle Beispielwerte vereinfacht — keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen (PKV, Teilzeit, Unterbrechungen): Personalstelle und/oder Gewerkschaft. Stand: 2026.

Vertrauen Sie unserer Expertise

Daniel Niedermayer

Daniel Niedermayer

Geschäftsführer

Zuletzt geprüft am: 8. September 2025

Unsere Methodik

Der Rechner nutzt ein vereinfachtes Modell: Zielniveau = 90 % des geschätzten Nettoentgelts (Monat) minus monatliches Krankengeld. Anschließend erfolgt eine anteilige Umrechnung auf die eingegebenen Kalendertage (Monat = 30 Tage). Für verbindliche Werte sind individuelle Abrechnungsvorschriften und konkrete Nachweise (Krankenkasse/Arbeitgeber) maßgeblich.

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4,9 von 5 Sternen

Basierend auf über 1.893 echten Nutzerbewertungen

Ergebnisse einer umfassenden Nutzerbefragung auf unserer Website im April 2025

Daniel G.

Die Qualität der Rechner ist enorm, und das kostenlos. Besten Dank.

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Head of Sales & Business Development

Sabine K.

Neben den Rechnern für den Arbeitsalltag finde ich auch die rund um die eigene Finanzplanung sehr hilfreich.

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Agentur Geschäftsführerin

Jeremiah H.

Ich schätze die Genauigkeit und Benutzerfreundlichkeit dieser Rechner sehr.

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Wissenschaftlich fundiert

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Letzte Aktualisierung: 8. September 2025