TVöD Krankengeldzuschuss Rechner: Zuschuss einfach berechnen
Brutto, Steuerklasse, Krankengeld & Krankheitstage eingeben – Ergebnis sofort erhalten
Mit diesem TVöD-Krankengeldzuschuss-Rechner berechnen Sie Ihren voraussichtlichen Zuschuss in der Krankengeldphase. Grundlage ist das vereinfachte Zielniveau von 90 % des Nettoentgelts – daraus wird das Krankengeld abgezogen und anschließend auf die Arbeitsunfähigkeitstage anteilig umgerechnet.
Ihr Krankengeldzuschuss
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TVöD Krankengeldzuschuss: Was ist das und wer hat Anspruch?
Wenn Sie im öffentlichen Dienst (TVöD) länger krank sind, übernimmt Ihr Arbeitgeber nach §3 EFZG zunächst 6 Wochen lang die volle Entgeltfortzahlung. Danach zahlt Ihre Krankenkasse Krankengeld — das aber deutlich niedriger ist als Ihr Nettogehalt. Der Krankengeldzuschuss nach §22 TVöD schließt diese Lücke: Er stockt das Krankengeld auf einen definierten Anteil Ihres Nettoentgelts auf.
📐 Das Prinzip auf einen Blick
Phase 1 (Woche 1–6): Volle Entgeltfortzahlung durch Arbeitgeber (§21 TVöD, §3 EFZG)
Phase 2 (ab Woche 7): Krankenkasse zahlt Krankengeld (~70 % Brutto, max. 90 % Netto)
Krankengeldzuschuss: Arbeitgeber zahlt Unterschiedsbetrag → Ziel: bis zu 100 % Nettoentgelt
Maximaldauer des Zuschusses: abhängig von der Beschäftigungszeit (siehe Tabelle)
Anspruchsdauer: Wie lange zahlt der Arbeitgeber den Zuschuss?
Die Dauer des Krankengeldzuschusses richtet sich nach Ihrer Beschäftigungszeit im öffentlichen Dienst — nicht nach der Betriebszugehörigkeit beim aktuellen Arbeitgeber allein. Vordienstzeiten können angerechnet werden.
| Beschäftigungszeit im öD | KGZ-Maximaldauer | Ende gezählt ab |
|---|---|---|
| Unter 1 Jahr | Kein Anspruch auf Krankengeldzuschuss | — |
| Mehr als 1 Jahr | Bis Ende der 13. Woche | Ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit (gleiche Krankheit) |
| Mehr als 3 Jahre | Bis Ende der 39. Woche | Ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit (gleiche Krankheit) |
⚠️ Wichtig: Was zählt als „dieselbe Krankheit“?
Die 13- bzw. 39-Wochen-Frist gilt je Erkrankung. Handelt es sich um eine neue, andere Erkrankung, beginnt die Frist von vorne — selbst wenn Sie sich erst kurz erholt hatten. Ist es dieselbe Grunderkrankung, läuft die Frist weiter. Im Zweifel: Personalstelle fragen und Kassenbescheid prüfen.
Zusätzlich endet der Zuschuss vorzeitig wenn: eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird, das Beschäftigungsverhältnis endet, oder kein Krankengeld mehr fließt.
Wie wird der Krankengeldzuschuss berechnet? — §22 TVöD im Klartext
§22 TVöD regelt: Der Krankengeldzuschuss ist der Unterschiedsbetrag zwischen den tatsächlichen Barleistungen (= was Krankenkasse zahlt) und dem Nettoentgelt (= was Sie netto verdient hätten wenn Sie gesund gewesen wären).
📐 Die Berechnungsformel
KGZ = Nettoentgelt (TVöD) − Krankengeld (tatsächlicher Zahlbetrag)
Wobei gilt: KGZ ≥ 0 (kein negativer Zuschuss)
Und: KGZ darf das Nettoentgelt nicht übersteigen (kein Verdienst über dem Gesunden)
Was ist „Nettoentgelt“ nach TVöD? Das Bruttoentgelt nach §21 (regelmäßiges Entgelt, ohne Einmalzahlungen) abzüglich der gesetzlichen Abzüge (Lohnsteuer, SV-Beiträge). Nicht zu verwechseln mit dem tatsächlichen Auszahlungsbetrag auf der Gehaltsabrechnung (der kann z.B. durch pfändbare Abzüge abweichen).
Konkrete Beispielrechnungen nach Gehaltsklassen
Beispiel 1: Verwaltungsfachangestellte, 3.000 € Brutto, Steuerkl. 1
Bruttoentgelt: 3.000 € | Geschätzte Abzüge (Steuerkl. 1): ~750 € | Nettoentgelt: ~2.250 €
Krankengeld (ca. 70 % Brutto, max. 90 % Netto): ~2.025 € (vereinfacht)
Krankengeldzuschuss: 2.250 € − 2.025 € = ~225 €/Monat
→ Der KGZ schließt die Lücke. Zusammen erhält die Beschäftigte: 2.025 + 225 = 2.250 € = 100 % Netto.
Beispiel 2: Sachbearbeiter, 4.500 € Brutto, Steuerkl. 3 (verheiratet)
Bruttoentgelt: 4.500 € | Geschätzte Abzüge (Steuerkl. 3): ~650 € | Nettoentgelt: ~3.850 €
Krankengeld: gesetzlich max. 120,75 €/Tag × 30 = ~3.622 €/Monat (Beitragsbemessungsgrenze)
Krankengeldzuschuss: 3.850 € − 3.622 € = ~228 €/Monat
→ Auch hier schließt der KGZ die Lücke auf 100 % Netto.
Beispiel 3: Ingenieur öD, 6.000 € Brutto, Steuerkl. 1
Bruttoentgelt: 6.000 € | Netto (Steuerkl. 1): ~3.900 €
Krankengeld: gedeckelt durch BBG 2025 (max. ca. 3.622 €/Monat)
Krankengeldzuschuss: 3.900 € − 3.622 € = ~278 €/Monat
Hinweis: Bei Gutverdienern ist das Krankengeld durch die Beitragsbemessungsgrenze (BBG 2025: 62.100 €/Jahr) gedeckelt — der KGZ steigt nicht proportional zum Einkommen.
| Brutto/Monat | Geschätztes Netto (Steuerkl. 1) | Ca. Krankengeld/Monat | Ca. KGZ/Monat | Gesamt in KG-Phase |
|---|---|---|---|---|
| 2.500 € | ~1.900 € | ~1.680 € | ~220 € | ~1.900 € |
| 3.000 € | ~2.250 € | ~2.025 € | ~225 € | ~2.250 € |
| 3.500 € | ~2.580 € | ~2.340 € | ~240 € | ~2.580 € |
| 4.000 € | ~2.900 € | ~2.700 € | ~200 € | ~2.900 € |
| 5.000 € | ~3.500 € | ~3.350 € | ~150 € | ~3.500 € |
| ≥ 5.175 € | varies | max. ~3.622 € (BBG-Deckel) | Differenz bis Netto | Netto gesamt |
Alle Werte sind vereinfachte Orientierungswerte. Steuerklasse 1, GKV, keine Zusatzbeiträge. BBG-Wert 2025: 62.100 €/Jahr = 5.175 €/Monat. Krankengeld = ca. 70 % Brutto, max. 90 % Netto. Verbindliche Berechnung erfolgt durch Ihren Arbeitgeber/Personalstelle.
TVöD vs. TV-L vs. BAT — welcher Tarifvertrag gilt für mich?
| Tarifvertrag | Geltungsbereich | KGZ-Regelung | Paragraph |
|---|---|---|---|
| TVöD-Bund | Bundesbehörden, Bundesbetriebe (z.B. Bundesagentur, Zoll) | KGZ ja, Regelung wie oben | §22 TVöD |
| TVöD-VKA | Kommunen, Stadtwerke, kommunale Krankenhäuser, Kitas | KGZ ja, weitgehend identisch | §22 TVöD-VKA |
| TV-L | Landesbehörden (außer Hessen, Bayern = TV-H / BayTV-L) | KGZ ja, ähnliche Regelung | §26 TV-L |
| TV-H (Hessen) | Hessische Landesbehörden | KGZ ja, eigene Regelung | §26 TV-H |
| Beamte (Bundesland/Bund) | Verbeamtete Beschäftigte | Kein KGZ — Beihilfe + Beihilfe-KV-Absicherung stattdessen | Besoldungsrecht |
💡 Wie finde ich meinen Tarifvertrag heraus?
Schritt 1: Schauen Sie auf Ihren Arbeitsvertrag — dort ist der anwendbare Tarifvertrag genannt.
Schritt 2: Arbeitgeber Bund/Bundesbehörde → TVöD-Bund. Gemeinde/Kreis/Stadtwerke/kommunale Einrichtung → TVöD-VKA. Landesbehörde → TV-L (außer Bayern, Hessen, Berlin haben eigene).
Schritt 3: Im Zweifel Personalstelle oder zuständige Gewerkschaft (ver.di, dbb) fragen.
Besondere Konstellationen: Private KV und freiwillig Versicherte
§22 Abs. 3 TVöD enthält Sonderregelungen für Beschäftigte die nicht gesetzlich pflichtversichert sind:
| Situation | Was wird als „Barleistung“ angesetzt? |
|---|---|
| GKV-pflichtversichert | Tatsächliches Krankengeld der Krankenkasse |
| Freiwillig GKV-versichert | Tatsächliches Krankengeld oder fiktives Krankengeld — je nach Tarifauslegung |
| Privat krankenversichert (PKV) | Tatsächliches Krankentagegeld aus PKV-Vertrag (sofern vorhanden) |
| PKV ohne Krankentagegeld | Kann zu erhöhtem KGZ führen — konkret mit Personalstelle klären |
⚠️ Checkliste: Was Sie zur Berechnung bereithalten sollten
✅ Letzte Gehaltsabrechnung vor Krankengeldphase (Nettoentgelt ermitteln)
✅ Krankenkassen-Schreiben mit tatsächlichem Krankengeld-Zahlbetrag (nicht Bewilligungsschreiben)
✅ Eintrittsdatum im öffentlichen Dienst (für Beschäftigungszeit-Berechnung)
✅ Art der Krankenversicherung: GKV, freiwillig GKV oder PKV?
✅ Nachweis über anerkannte Vordienstzeiten (falls relevant)
Häufige Fragen zum TVöD Krankengeldzuschuss
Der Krankengeldzuschuss beginnt nach Ende der 6-wöchigen Entgeltfortzahlung (§3 EFZG), also ab der 7. Krankheitswoche. Er endet mit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit, bei Ablauf der Maximaldauer (13. Woche bei >1 Jahr, 39. Woche bei >3 Jahren Beschäftigungszeit), oder sobald kein Krankengeld mehr gezahlt wird. Vorzeitiges Ende auch bei: Beginn einer Erwerbsminderungs- oder Altersrente, Ende des Arbeitsverhältnisses.
Die Entgeltfortzahlung (§21 TVöD, §3 EFZG) gilt in den ersten 6 Wochen — Sie erhalten 100 % Ihres Bruttogehalts wie im gesunden Monat. Der Krankengeldzuschuss (§22 TVöD) greift ab Woche 7 — er stockt das Krankengeld der Kasse auf 100 % des Nettoentgelts auf. Der Unterschied: Brutto bleibt gleich (Phase 1), Netto bleibt gleich (Phase 2). In Phase 2 zahlen Sie auf das Krankengeld keine Sozialversicherungsbeiträge mehr — daher ist das Netto trotz gleichem Betrag anders zusammengesetzt.
Ja — Zeiten im öffentlichen Dienst bei anderen TVöD/TV-L-Arbeitgebern werden für die Beschäftigungszeitberechnung grundsätzlich angerechnet (§34 TVöD). Das ist wichtig wenn Sie z.B. von einer Gemeinde zu einem Bundesbetrieb gewechselt sind — Ihre Gesamtbeschäftigungszeit im öD entscheidet über die KGZ-Maximaldauer. Voraussetzung: kein längerer Unterbrechungszeitraum (i.d.R. unter 6 Monate).
Das hängt davon ab ob Sie ein Krankentagegeld in Ihrer PKV vereinbart haben. Wenn ja: Der KGZ berechnet sich als Unterschied zwischen Ihrem Nettoentgelt und dem PKV-Krankentagegeld. Wenn nein: Es gibt keine Barleistung die gegengerechnet werden kann — in diesem Fall kann der KGZ bis zur Höhe des vollständigen Nettoentgelts steigen. Wichtig: Immer mit Personalstelle klären, da die Auslegung zwischen Arbeitgebern variieren kann. Quelle: §22 Abs. 3 TVöD.
Wenn Sie wegen derselben Erkrankung erneut arbeitsunfähig werden, läuft die laufende KGZ-Frist (13/39 Wochen) weiter — die Frist beginnt nicht neu. Wenn Sie vor dem Rückfall mindestens 6 Monate arbeitsfähig waren und keine Leistungen wegen dieser Erkrankung bezogen haben, kann nach Tarifauslegung ein neuer Anspruch entstehen. Bei einer anderen Erkrankung: Neue Frist, neuer Anspruch — zunächst erneut 6 Wochen Entgeltfortzahlung, danach KGZ.
Der KGZ ist ein tariflicher Anspruch — er muss nicht gesondert beantragt werden. Der Arbeitgeber/die Personalstelle ist verpflichtet ihn zu berechnen und auszuzahlen. Praktisch: Sobald Ihre Krankenkasse dem Arbeitgeber Ihre Krankengeld-Zahlung meldet, sollte die Abrechnung automatisch erfolgen. Wenn Sie keinen KGZ erhalten obwohl Sie Anspruch haben: Schriftliche Anfrage an Personalstelle mit Verweis auf §22 TVöD. Im Streitfall: zuständige Gewerkschaft (ver.di, dbb) einschalten.
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Rechtsgrundlagen: §22 TVöD (Bund/VKA), §26 TV-L, §3 und §21 TVöD, §3 EFZG. Krankengeld-Berechnung: §47 SGB V. BBG 2025: 62.100 €/Jahr (GKV). Alle Beispielwerte vereinfacht — keine individuelle Rechtsberatung. Bei komplexen Fällen (PKV, Teilzeit, Unterbrechungen): Personalstelle und/oder Gewerkschaft. Stand: 2026.
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Daniel Niedermayer
Geschäftsführer
Zuletzt geprüft am: 8. September 2025
Verwendete Quellen
Unsere Methodik
Der Rechner nutzt ein vereinfachtes Modell: Zielniveau = 90 % des geschätzten Nettoentgelts (Monat) minus monatliches Krankengeld. Anschließend erfolgt eine anteilige Umrechnung auf die eingegebenen Kalendertage (Monat = 30 Tage). Für verbindliche Werte sind individuelle Abrechnungsvorschriften und konkrete Nachweise (Krankenkasse/Arbeitgeber) maßgeblich.
Mehr zur Methodik erfahrenFixrechner.de ist Ihre vertrauenswürdige Plattform für präzise Online-Berechnungen aller Art. Unser Ziel ist es, komplexe Berechnungen einfach und zugänglich zu machen – getreu unserem Motto „Alles ist berechenbar“.
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Letzte Aktualisierung: 8. September 2025