Abfindungsrechner – Abfindung bei Kündigung einfach berechnen

Ermitteln Sie Ihre voraussichtliche Abfindung in wenigen Sekunden

Ob betriebsbedingte Kündigung oder Aufhebungsvertrag – mit unserem Abfindungsrechner können Sie Ihre gesetzliche Mindestabfindung und eine realistische Verhandlungsabfindung ganz einfach berechnen. Berücksichtigt werden Gehalt, Betriebszugehörigkeit, Alter, Kündigungsgrund & Kulanzfaktor. Inklusive Steuerschätzung über die Fünftelregelung (§ 34 EStG) für Ihre Nettoabfindung. Kostenlos & anonym!

Wie hoch ist Ihr aktuelles Bruttomonatsgehalt?
Wie lange sind Sie schon bei diesem Arbeitgeber beschäftigt?
Wie alt sind Sie?
Wichtig zu wissen: Der Kündigungsgrund beeinflusst die Abfindungshöhe.
Betriebsbedingt: Kündigung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen (höchste Abfindungschancen).
Personenbedingt: Kündigung aufgrund mangelnder Eignung oder Krankheit (mittlere Abfindungschancen).
Verhaltensbedingt: Kündigung wegen Fehlverhaltens (geringste Abfindungschancen).
Was bedeutet der Kulanzfaktor? Der Faktor wird mit der gesetzlichen Mindestabfindung multipliziert.
1.0: Gesetzliche Mindestabfindung.
1.5: Übliche außergerichtliche Einigung.
2.0-3.0: Großzügige Abfindung (häufig bei langer Betriebszugehörigkeit oder älteren Arbeitnehmern).
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Ihre Abfindung auf einen Blick berechnen

Unser Abfindungsrechner berücksichtigt die gesetzlichen Vorgaben gemäß § 1a KSchG sowie praktische Faktoren wie Alter, Kulanz und Kündigungsart. So erhalten Sie ein realistisches Bild, mit welcher Abfindung Sie rechnen können – inklusive Nettoabschätzung.

📌 Was bietet der Abfindungsrechner?

  • ✅ Berechnung der gesetzlichen Mindestabfindung
  • ✅ Simulation realistischer Verhandlungssummen
  • ✅ Berücksichtigung der Fünftelregelung für Netto-Abfindung
  • ✅ Inklusive Kulanzfaktor & Kündigungsgrund

🧮 Beispielrechnung:

  • • Bruttogehalt: 4.000 €
  • • Betriebszugehörigkeit: 10 Jahre
  • • Mindestabfindung: 0,5 × 4.000 € × 10 = 20.000 €
  • • Kulanzfaktor: 1,5 → Verhandlung: 30.000 €
  • • Steuer: ca. 6.500 € → Nettoabfindung: 23.500 €

❓ Häufige Fragen (FAQ)

Besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung?

Nein, grundsätzlich nicht. Nur bei betriebsbedingter Kündigung gemäß § 1a KSchG kann eine gesetzliche Mindestabfindung gezahlt werden. Alles Weitere ist Verhandlungssache.

Wie wird die Abfindung versteuert?

Abfindungen sind steuerpflichtig. Durch die Fünftelregelung wird jedoch der Steuersatz oft reduziert – unser Rechner berücksichtigt das.

Was ist ein Kulanzfaktor?

Der Kulanzfaktor simuliert realistische Verhandlungsergebnisse über die gesetzliche Mindestabfindung hinaus. Üblich sind Werte von 1,2 bis 2,0.

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📌 Nutzen Sie den Rechner zur realistischen Einschätzung Ihrer Abfindung – mit Steuereffekt & Verhandlungspotenzial.

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