Abfindungsrechner – Abfindung bei Kündigung einfach berechnen

Ermitteln Sie Ihre voraussichtliche Abfindung in wenigen Sekunden

Ob betriebsbedingte Kündigung oder Aufhebungsvertrag – mit unserem Abfindungsrechner können Sie Ihre gesetzliche Mindestabfindung und eine realistische Verhandlungsabfindung ganz einfach berechnen. Berücksichtigt werden Gehalt, Betriebszugehörigkeit, Alter, Kündigungsgrund & Kulanzfaktor. Inklusive Steuerschätzung über die Fünftelregelung (§ 34 EStG) für Ihre Nettoabfindung. Kostenlos & anonym!

💰 Abfindungsrechner
Wie hoch ist Ihr aktuelles Bruttomonatsgehalt?
Wie lange sind Sie schon bei diesem Arbeitgeber beschäftigt?
Wie alt sind Sie?
Wichtig zu wissen: Der Kündigungsgrund beeinflusst die Abfindungshöhe.
Betriebsbedingt: Kündigung aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen (höchste Abfindungschancen).
Personenbedingt: Kündigung aufgrund mangelnder Eignung oder Krankheit (mittlere Abfindungschancen).
Verhaltensbedingt: Kündigung wegen Fehlverhaltens (geringste Abfindungschancen).
Was bedeutet der Kulanzfaktor? Der Faktor wird mit der gesetzlichen Mindestabfindung multipliziert.
1.0: Gesetzliche Mindestabfindung.
1.5: Übliche außergerichtliche Einigung.
2.0-3.0: Großzügige Abfindung (häufig bei langer Betriebszugehörigkeit oder älteren Arbeitnehmern).

Ihre Abfindung im Überblick

Optimale Planung durch präzise Abfindungsberechnung

Empfohlene Verhandlungsabfindung

Abfindungsdetails

Gesetzliche Mindestabfindung
Abfindungsfaktor
Steuerlast (ca.)
Netto-Abfindung
EMPFEHLUNG

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Einschätzung Ihrer Abfindung

💼 Abfindung bei Kündigung – Alles, was Sie wissen müssen

Eine Kündigung ist oft ein Einschnitt ins Berufsleben – doch in vielen Fällen erhalten Arbeitnehmer eine Abfindung. Diese einmalige Zahlung soll die finanziellen Nachteile durch den Verlust des Arbeitsplatzes abmildern. Aber wie hoch fällt die Abfindung aus? Gibt es einen gesetzlichen Anspruch? Und wie funktioniert die Besteuerung nach der Fünftelregelung?

Unser Abfindungsrechner beantwortet diese Fragen in Sekunden. Im folgenden Ratgeber erhalten Sie zudem alle wichtigen Hintergrundinfos, Tipps zur Verhandlung und konkrete Praxisbeispiele.

📜 Gesetzliche Grundlagen der Abfindung

Ein weitverbreiteter Irrtum: Es gibt keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung. Nur in wenigen Sonderfällen besteht ein Anspruch, z. B.:

  • ➡️ Betriebsbedingte Kündigung (§ 1a KSchG): Arbeitgeber bietet Kündigung mit Abfindung an, wenn Arbeitnehmer auf eine Kündigungsschutzklage verzichtet.
  • ➡️ Sozialplan: Bei größeren Betriebsänderungen oder Massenentlassungen wird eine Abfindung im Sozialplan festgelegt.
  • ➡️ Gerichtsurteil: Das Arbeitsgericht kann im Kündigungsschutzprozess eine Abfindung festsetzen (§ 9, § 10 KSchG).

In allen anderen Fällen ist die Abfindung Verhandlungssache. Genau hier setzt unser Rechner an: Er zeigt Ihnen eine realistische Spannbreite zwischen der gesetzlichen Mindestabfindung und möglichen Verhandlungsergebnissen.

📊 Wie wird eine Abfindung berechnet?

Die Faustformel für die gesetzliche Abfindung lautet:

Formel zur Mindestabfindung

0,5 × Bruttomonatsgehalt × Jahre der Betriebszugehörigkeit

Beispiel: Bei einem Gehalt von 4.000 € und 10 Jahren Betriebszugehörigkeit ergibt das eine Mindestabfindung von:

0,5 × 4.000 € × 10 = 20.000 €

🔎 Einflussfaktoren auf die Abfindungshöhe

  • Betriebszugehörigkeit: Je länger, desto höher die Abfindung.
  • Alter: Ältere Arbeitnehmer erhalten oft höhere Abfindungen, da ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt geringer sind.
  • Kündigungsgrund: Betriebsbedingte Kündigungen führen meist zu höheren Abfindungen als verhaltensbedingte.
  • Kulanzfaktor: Spielraum für Verhandlungen – üblich sind Faktoren zwischen 1,2 und 2,0.
  • Sozialplan & Tarifverträge: Können die Abfindung zusätzlich erhöhen.

📈 Abfindung in der Praxis – Beispiele

Gehalt Betriebszugehörigkeit Alter Kündigungsgrund Mindestabfindung Verhandlungsabfindung (Faktor 1,5)
3.000 € 5 Jahre 35 betriebsbedingt 7.500 € 11.250 €
4.500 € 12 Jahre 48 betriebsbedingt 27.000 € 40.500 €
5.500 € 20 Jahre 52 personenbedingt 55.000 € 82.500 €

📚 Weiterführende Rechner

🧾 Steuern bei Abfindungen: Fünftelregelung verstehen & optimal nutzen

Abfindungen sind in Deutschland steuerpflichtig und gelten als außerordentliche Einkünfte. Sozialversicherungsbeiträge (KV/RV/AV/PV) fallen in der Regel nicht an, sofern es sich um eine echte Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes handelt (also keine Gegenleistung für Arbeit).

🔍 Was ist die Fünftelregelung (§ 34 EStG)?

Die Fünftelregelung soll Progressionsnachteile abmildern, wenn hohe Einmalzahlungen in einem Jahr zufließen. Vereinfacht gesagt: Das Finanzamt tut so, als würde ein Fünftel Ihrer Abfindung zum übrigen Jahreseinkommen hinzukommen und berechnet daraus die Steuermehrbelastung; diese wird dann mit 5 multipliziert.

So funktioniert die Fünftelregelung (vereinfacht)

  1. Zu versteuerndes Einkommen (zvE) ohne Abfindung berechnen.
  2. Ein Fünftel der Abfindung addieren → Steuer 1.
  3. Steuer 1 minus Steuer ohne Abfindung = Mehrsteuer für 1/5.
  4. Mehrsteuer × 5 = Steuer auf die Abfindung.

Wichtig: Die Fünftelregelung wirkt nur über die niedrigere Progression – sie ist keine Pauschalbesteuerung.

📌 Voraussetzungen, damit die Fünftelregelung greift

  • Die Zahlung ist außerordentlich (einmalig bzw. in kurzer Zeitspanne gebündelt).
  • Sie fließt grundsätzlich in einem Kalenderjahr zu (oder zumindest der Hauptanteil).
  • Es handelt sich um eine Entschädigung für den Wegfall des Arbeitsplatzes (kein Lohnersatz für geleistete Arbeit/Überstunden/Bonus).

💡 Timing-Tipp: Auszahlung ins Folgejahr verlagern

Wenn Ihre übrigen Einkünfte im Folgejahr voraussichtlich niedriger sind (z. B. wegen Arbeitslosigkeit oder Sabbatical), kann es steuerlich günstiger sein, die Abfindung erst im Januar des Folgejahres zu erhalten. So sinkt meist der Grenzsteuersatz – die Fünftelregelung wirkt dann stärker.

📈 Rechenbeispiele zur Fünftelregelung

Ausgangsdaten zvE ohne Abfindung Abfindung Steuer (vereinfacht) ohne/mit 1/5 Mehrsteuer × 5 Effektiver Steuersatz auf Abfindung
Angestellte*r, mittel. Einkommen 38.000 € 30.000 € ohne: ~S • mit +6.000 €: ~S1 (S1 − S) × 5 ≈ 6.500 € ≈ 21,7 %
Geringeres Folgejahr (Auszahlung im Folgejahr) 18.000 € 30.000 € ohne: ~T • mit +6.000 €: ~T1 (T1 − T) × 5 ≈ 4.500 € ≈ 15,0 %
Hohes Einkommen + Bonus im selben Jahr 70.000 € 50.000 € ohne: ~U • mit +10.000 €: ~U1 (U1 − U) × 5 ≈ 17.500 € ≈ 35,0 %

Hinweis: Die Zahlen sind gerundet und dienen der Illustration. Ihr tatsächlicher Steuersatz hängt von vielen Faktoren ab (z. B. Kinderfreibeträge, Kirchensteuer, Sonderausgaben, Werbungskosten).

⛳ Häufige Stolperfallen

  • Abfindung in Raten: Zersplitterte Zahlungen über mehrere Jahre können die Fünftelregelung schwächen oder verhindern.
  • Mitvergütungen: Wenn in der „Abfindung“ auch Boni/Überstunden abgegolten werden (also Arbeitslohn!), kann das die Begünstigung gefährden.
  • Zusätzliche Einmalzahlungen im selben Jahr (Prämie, Tantieme) erhöhen die Progression – wenn möglich zeitlich trennen.
  • Kirchensteuer & Soli: Fallen zusätzlich an und erhöhen die Gesamtbelastung, auch bei Fünftelregelung.

🏥 Sozialversicherung & Abfindung

Auf echte Abfindungen fallen keine Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung an. Allerdings kann eine sehr frühe Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei gesetzlich Versicherten die eigene Beitrags­situation beeinflussen (z. B. freiwillige Weiterversicherung, Familienversicherung prüfen).

💡 Praxistipp

KV/PV nach Beschäftigungsende prüfen

Planen Sie die Beendigung so, dass keine unnötigen Lücken entstehen (z. B. Nahtlosigkeit bis ALG-I-Beginn oder neue Beschäftigung). Bei privat Versicherten: Beitragsentwicklung vorab klären.

🤝 Abfindung & Arbeitslosengeld (ALG I)

Eine Abfindung mindert das ALG I grundsätzlich nicht direkt. Es gibt jedoch zwei zentrale Risiken:

  • Sperrzeit (bis zu 12 Wochen): droht insbesondere bei Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung, wenn kein wichtiger Grund vorliegt.
  • Ruhenszeit: Wenn die Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde und eine Abfindung fließt, kann der ALG-I-Anspruch zeitlich nach hinten verschoben werden (Leistungsbeginn ruht).

Für eine spätere Bewerbung aufs ALG I ist es oft sinnvoll, dass der Arbeitgeber kündigt (betriebsbedingt) und Sie keine Sperrzeittatbestände setzen. Lassen Sie die Formulierungen im Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag prüfen.

🏛️ Bürgergeld (ehem. ALG II)

Abfindungen werden beim Bürgergeld typischerweise als Einkommen/Vermögen berücksichtigt und können die Leistungshöhe beeinflussen. Wer Bürgergeld bezieht oder befürchtet, mittelfristig darauf angewiesen zu sein, sollte die Zuflusszeitpunkte und Freibeträge genau prüfen.

📝 Checkliste: Steuerlich & finanziell optimal vorgehen

  • 📆 Zeitpunkt optimieren: Auszahlung ggf. in den Januar des Folgejahres schieben.
  • 🧮 Fünftelregelung sichern: Einmalige Zahlung, keine Vermischung mit Arbeitslohn/Restleistungen.
  • 📄 Vertragstext prüfen: „Entschädigung für Verlust des Arbeitsplatzes“ klar benennen.
  • Kirchensteuer im Blick: Mitgliedschaft & ggf. Kirchgeld einplanen.
  • 🏥 KV/PV klären: Übergangszeit und Beitragspflichten nach Beschäftigungsende prüfen.
  • 🧠 ALG-I-Risiken minimieren: Sperrzeit/Ruhenszeit durch korrekte Gestaltung vermeiden.
  • 📊 Steuer­simulation: Alternative Szenarien (Auszahlung jetzt vs. nächstes Jahr) durchrechnen.

❓ FAQ: Steuern & ALG bei Abfindung

Gilt die Fünftelregelung automatisch?

Meist berücksichtigt der Arbeitgeber sie im Lohnsteuerabzug – verbindlich festgelegt wird sie aber erst im Einkommensteuerbescheid. Prüfen Sie den Steuerbescheid und legen Sie ggf. Einspruch ein.

Was, wenn Abfindung und Bonus im selben Jahr zufließen?

Der Bonus erhöht die Progression. Wenn möglich, Bonus/Prämie und Abfindung zeitlich entkoppeln.

Kann ich Abfindung in Raten steuerlich begünstigt erhalten?

Nur wenn die Hauptleistung in einem Jahr zufließt und weitere Teilbeträge gering sind. Ansonsten droht der Verlust der Fünftelregelung.

Mindert die Abfindung mein ALG I?

Die Höhe nicht, aber der Beginn der Leistung kann ruhen. Bei Aufhebungsvertrag droht außerdem eine Sperrzeit.

🔗 Nützliche interne Verlinkungen

Letzte Überarbeitung: September 2025 – entwickelt von fixrechner.de

⚖️ Rechtliche Grundlagen der Abfindung in Deutschland

Abfindungen sind in Deutschland nicht frei erfunden, sondern basieren auf klaren rechtlichen Regelungen. Dennoch gilt: Einen generellen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht – außer in wenigen Sonderfällen. Wer seine Rechte kennt, kann gezielt verhandeln und deutlich bessere Ergebnisse erzielen.

📜 Kein allgemeiner Anspruch

Grundsätzlich gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Abfindung. Nur wenige Konstellationen sehen eine feste Abfindung vor:

  • Betriebsbedingte Kündigung mit § 1a KSchG-Hinweis: Anspruch auf 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, wenn keine Kündigungsschutzklage erhoben wird.
  • Sozialplan (§§ 112 ff. BetrVG): Bei Betriebsänderungen oder Massenentlassungen können Abfindungen kollektiv vereinbart sein.
  • Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung: Manche Branchen regeln Abfindungen explizit.
  • Vergleich vor Gericht: Häufig wird im Kündigungsschutzprozess eine Abfindung „gerichtlich protokolliert“.

🏛️ Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Abfindungen sind hier nicht zwingend vorgesehen – sie ergeben sich meist aus dem Vergleichsinteresse des Arbeitgebers, Prozesse zu vermeiden.

Praxis: Warum Arbeitgeber Abfindungen zahlen

Arbeitgeber zahlen oft freiwillig, um Klageverfahren zu vermeiden, die lange dauern, teuer sind und ein hohes Rückstellungsrisiko bergen. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Je stärker die Rechtsposition, desto höher die Verhandlungsmacht.

👥 Sozialauswahl & betriebsbedingte Kündigung

Bei betriebsbedingten Kündigungen muss eine Sozialauswahl erfolgen. Kriterien sind u. a.:

  • Betriebszugehörigkeit
  • Lebensalter
  • Unterhaltspflichten
  • Schwerbehinderung

Wer nach diesen Kriterien besonders schutzwürdig ist, hat bessere Chancen auf höhere Abfindungen, wenn er dennoch gehen soll.

💼 Aufhebungsvertrag & Abwicklungsvertrag

Neben Kündigungen sind Abfindungen vor allem bei einvernehmlichen Lösungen relevant:

  • Aufhebungsvertrag: Arbeitgeber und Arbeitnehmer lösen das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Abfindung fast immer Bestandteil.
  • Abwicklungsvertrag: Wird nach einer Kündigung geschlossen. Regelt Modalitäten wie Abfindung, Zeugnis, Freistellung.

⚠️ Achtung: Sperrzeit beim ALG I

Bei Aufhebungsverträgen droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I (bis zu 12 Wochen). Formulierungen im Vertrag sollten prüfen lassen: „betriebsbedingt“ oder „aus wirtschaftlichen Gründen“ ist sicherer.

📊 Abfindungshöhe: Wie Gerichte urteilen

Die Höhe einer Abfindung hängt stark vom Einzelfall ab. Arbeitsgerichte orientieren sich in Vergleichen häufig an der Faustformel:

0,5 Monatsgehälter × Beschäftigungsjahre

Doch Vorsicht: Dies ist nur eine Orientierung. Je nach Alter, Betriebszugehörigkeit, Familienstand, Erfolgsaussichten der Klage und Verhandlungsgeschick können Abfindungen darüber oder darunter liegen.

📈 Beispiele aus der Praxis

  • Angestellter, 5 Jahre im Betrieb, 3.000 € Monatsgehalt → 0,5 × 5 × 3.000 = 7.500 € Mindestabfindung.
  • Arbeiterin, 20 Jahre Betriebszugehörigkeit, 2.800 € Monatsgehalt → 0,5 × 20 × 2.800 = 28.000 €.
  • Führungskraft, 15 Jahre im Betrieb, 8.000 € Monatsgehalt → Ausgang 60.000 €, durch Verhandlung 100.000 € möglich.

📌 Zusammenfassung: Rechtliche Abfindungsfaktoren

  • Anspruch nur in Sonderfällen (§ 1a KSchG, Sozialplan, Tarifvertrag).
  • Aufhebungsverträge sind der häufigste Weg zur Abfindung.
  • Kündigungsschutzklage ist das effektivste Druckmittel für bessere Summen.
  • Gerichtspraxis: Orientierung bei 0,5 Monatsgehältern pro Jahr.

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📝 Abfindung erfolgreich verhandeln – Strategien & Praxistipps

Eine Abfindung ist fast immer Verhandlungssache. Wer klug vorgeht, kann oft das Doppelte oder Dreifache der ursprünglichen Summe erreichen. Hier sind die wichtigsten Tipps und erprobten Strategien für erfolgreiche Abfindungsverhandlungen.

💡 Grundprinzipien der Verhandlung

  • Realistische Erwartungen: Orientieren Sie sich an 0,5 Monatsgehältern pro Jahr, fordern Sie aber mehr.
  • Verhandlungsspielraum einplanen: Starten Sie mit einer höheren Forderung, damit Sie Zugeständnisse machen können.
  • Rechtliche Hebel nutzen: Kündigungsschutzklage und Prozessrisiken des Arbeitgebers sind Ihre stärksten Argumente.
  • Timing: Direkt nach Zugang der Kündigung haben Sie die größte Verhandlungsmacht.

📊 Psychologische Faktoren

Abfindungsverhandlungen sind nicht nur juristisch, sondern auch psychologisch. Arbeitgeber wollen Rechtsfrieden und vermeiden Gesichtsverlust. Wer dies versteht, kann klug argumentieren:

  • 🔒 Sicherheit für den Arbeitgeber: „Mit einer Abfindung ist das Risiko beendet.“
  • ⚖️ Prozessrisiko betonen: „Ein verlorener Prozess kann teurer werden.“
  • Zeitdruck nutzen: Verfahren dauern Monate – Arbeitgeber wollen oft sofortige Lösung.

🎯 Konkrete Argumente für höhere Abfindung

  • ✔️ Lange Betriebszugehörigkeit („20 Jahre Treue verdienen Anerkennung“)
  • ✔️ Alter („Erschwerte Chancen auf dem Arbeitsmarkt“)
  • ✔️ Familienstand („Unterhaltspflichten“)
  • ✔️ Fachwissen („Ihre Expertise ist schwer zu ersetzen“)
  • ✔️ Arial, 'Helvetica Neue', Helvetica, sans-serifne Konflikte („Ein schneller Vergleich ist für beide Seiten besser“)

Profi-Tipp

Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Viele Arbeitgeber versuchen schnelle Einigungen. Besser: Erst kalkulieren (z. B. mit unserem Abfindungsrechner) und dann informiert verhandeln.

🤝 Praxisnahe Verhandlungsstrategien

1. Klageandrohung als Hebel

Drohen Sie eine Kündigungsschutzklage an. Allein das Risiko eines Verfahrens bringt viele Arbeitgeber an den Verhandlungstisch.

2. Alternative Leistungen einbeziehen

Abfindung muss nicht immer nur Geld sein. Oft lassen sich zusätzliche Vorteile aushandeln:

  • 📄 Gutes Arbeitszeugnis (sehr wichtig für die Karriere)
  • 🗓️ Freistellung unter Fortzahlung (mit Urlaubsanrechnung)
  • 🚗 Dienstwagen-Nutzung während der Kündigungsfrist
  • 📦 Outplacement-Beratung durch den Arbeitgeber
  • 💳 Sachleistungen (Prämien, Boni, Weiterbildungen)

3. Staffelungen & Ratenzahlung

Wenn der Arbeitgeber eine hohe Einmalzahlung scheut, können Sie gestaffelte Abfindungen oder Ratenzahlungen aushandeln. Vorteil: Arbeitgeber kann Liquidität schonen, Arbeitnehmer erhält trotzdem die Summe.

4. Nutzung von Kulanzfaktoren

In vielen Branchen ist es üblich, den Kulanzfaktor zu erhöhen, wenn Arbeitnehmer schwer vermittelbar sind oder der Arbeitgeber ein gutes Verhältnis wahren möchte.

📌 Praxisbeispiele erfolgreicher Verhandlungen

  • 👩‍💼 Fall 1: 12 Jahre Betriebszugehörigkeit, 3.200 € Gehalt → Arbeitgeber bot 19.200 €. Nach Klageandrohung + Hinweis auf Alter (55) Endabfindung: 45.000 €.
  • 👨‍💻 Fall 2: IT-Spezialist, 5 Jahre im Betrieb, 6.000 € Gehalt → Arbeitgeber bot 15.000 €. Nach Verhandlung + Einbeziehung Zeugnis & Freistellung → 30.000 € + 3 Monate bezahlte Freistellung.
  • 👷 Fall 3: Facharbeiter, 20 Jahre im Betrieb, 2.500 € Gehalt → Startangebot 25.000 €. Nach Gewerkschaftsverhandlung & Hinweis Sozialplan → 60.000 €.

Checkliste für Ihre Verhandlung

  • 📑 Arbeitsvertrag & Tarifvertrag prüfen
  • 📉 Rechner nutzen: Abfindung berechnen
  • ⚖️ Rechtsberatung einholen
  • 🕐 Fristen beachten (Kündigungsschutzklage: 3 Wochen!)
  • ✍️ Alles schriftlich festhalten

🔗 Weitere relevante Rechner & Hilfen

💶 Abfindung und Steuern – So optimieren Sie Ihre Netto-Abfindung

Eine der wichtigsten Fragen bei Abfindungen lautet: Wie viel bleibt nach Steuern übrig? Denn Abfindungen sind voll steuerpflichtig – Sozialabgaben wie Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung fallen jedoch nicht an. Mit der richtigen Gestaltung, insbesondere der Fünftelregelung (§ 34 EStG), können Sie Ihre Steuerlast erheblich reduzieren.

📌 Grundlagen der Besteuerung

  • ✔️ Abfindungen zählen als außerordentliche Einkünfte.
  • ✔️ Sie erhöhen Ihr zu versteuerndes Einkommen im Jahr der Auszahlung.
  • ✔️ Sozialversicherungsbeiträge entfallen, da es sich nicht um Arbeitslohn im engeren Sinn handelt.

Wichtig

Ohne Anwendung der Fünftelregelung kann eine Abfindung zu einer sehr hohen Steuerbelastung führen, da sie mit Ihrem gesamten Jahreseinkommen versteuert wird. Deshalb ist die Wahl der richtigen Steuergestaltung entscheidend.

🧮 Die Fünftelregelung im Detail

Die Fünftelregelung verteilt die Steuerlast rechnerisch auf fünf Jahre. Sie funktioniert so:

  1. Ihr reguläres Jahreseinkommen wird ermittelt.
  2. Ein Fünftel Ihrer Abfindung wird fiktiv hinzugerechnet.
  3. Die Steuer darauf wird berechnet und mit der Steuer ohne Abfindung verglichen.
  4. Die Differenz wird mit 5 multipliziert = Steuerlast auf die Abfindung.

📊 Beispielrechnung: Fünftelregelung

Kategorie Ohne Abfindung Mit Abfindung (100.000 €) Mit Fünftelregelung
Jahreseinkommen 50.000 € 150.000 € 50.000 € + 20.000 € (1/5)
Steuerlast ca. 10.500 € ca. 55.000 € Differenz ca. 9.000 € × 5 = 45.000 €
Netto-Abfindung ca. 95.000 € ca. 105.000 €

Ergebnis: Mit der Fünftelregelung sparen Sie in diesem Beispiel rund 10.000 € Steuern. Unser Abfindungsrechner berücksichtigt diese Regelung bereits automatisch.

🛠️ Steuern auf Abfindung optimieren

1. Auszahlung ins Folgejahr verschieben

Liegt die Kündigung z. B. Ende des Jahres, können Sie die Abfindung ins nächste Jahr verlagern. Vorteil: Ihr zu versteuerndes Einkommen sinkt im Jahr der Abfindung deutlich, da Sie im neuen Jahr ggf. kein reguläres Gehalt mehr haben.

2. Teilzahlungen vermeiden

Damit die Fünftelregelung greift, muss die Abfindung in einer Summe gezahlt werden. Mehrere Teilzahlungen über mehrere Jahre zerstören den Steuervorteil.

3. Günstiges Jahr wählen

Die Abfindung sollte in einem Jahr zufließen, in dem Ihr übriges Einkommen möglichst gering ist (z. B. nach Kündigung, vor Renteneintritt oder in einer beruflichen Pause).

4. Altersvorsorge einbeziehen

Ein Teil der Abfindung kann steuerlich begünstigt in die betriebliche Altersvorsorge oder private Vorsorge fließen. Hier lohnt eine Beratung.

Profi-Tipp

Prüfen Sie mit einem Steuerberater, ob die Abfindung ggf. auf mehrere Einkunftsarten verteilt werden kann, um Progressionseffekte zu mindern.

❓ Abfindung und Arbeitslosengeld

Viele Arbeitnehmer fragen sich: Wird die Abfindung aufs Arbeitslosengeld angerechnet? Die Antwort: Nein – die Abfindung reduziert Ihr ALG I nicht direkt. Aber Vorsicht:

  • ⏱️ Sperrzeit von bis zu 12 Wochen möglich, wenn Sie einem Aufhebungsvertrag zustimmen.
  • 📆 Ruhezeit: ALG I beginnt später, wenn Sie noch Lohnersatz für die Kündigungsfrist erhalten haben.
  • 💡 Tipp: Lassen Sie Kündigungsfrist einhalten, um Sperrzeiten zu vermeiden.

🔗 Weitere wichtige Tools

✅ Nutzen Sie alle Steuertricks, um Ihre Abfindung optimal zu sichern – unser Rechner hilft Ihnen dabei!

Vertrauen Sie unserer Expertise

Daniel Niedermayer

Daniel Niedermayer

Geschäftsführer

Zuletzt geprüft am: 8. September 2025

Unsere Methodik

Dieser Rechner basiert auf den gesetzlichen Bestimmungen des § 1a KSchG und berücksichtigt alle relevanten Faktoren für eine präzise Abfindungsberechnung. Die Berechnungen folgen der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.

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4,9 von 5 Sternen

Basierend auf über 1.893 echten Nutzerbewertungen

Ergebnisse einer umfassenden Nutzerbefragung auf unserer Website im April 2025

Daniel G.

Die Qualität der Rechner ist enorm, und das kostenlos. Besten Dank.

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Head of Sales & Business Development

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Neben den Rechnern für den Arbeitsalltag finde ich auch die rund um die eigene Finanzplanung sehr hilfreich.

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Ich schätze die Genauigkeit und Benutzerfreundlichkeit dieser Rechner sehr.

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Letzte Aktualisierung: 8. September 2025