💰 Arbeitslosengeld 1 berechnen – mit dem ALG I Rechner

Brutto oder Netto? Ermitteln Sie jetzt schnell & kostenlos Ihren Anspruch

Mit unserem ALG 1 Rechner berechnen Sie einfach und schnell Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld I. Egal ob Sie wissen möchten, wie viel ALG 1 Sie bekommen, ob vom Bruttolohn oder Nettogehalt berechnet wird – dieses Tool liefert Ihnen die Antwort in Sekunden. Geben Sie einfach Ihr Gehalt, Steuerklasse und Kinderfreibetrag ein – fertig!

Arbeitslosengeld 1 Rechner
Hinweis: Geben Sie Ihr monatliches Bruttoeinkommen und weitere relevante Daten ein. Der Rechner berechnet automatisch Ihr voraussichtliches ALG I.
1. Ihr Monatseinkommen (Brutto)
2. Jährliche Einmalzahlungen
3. Ihre Lohnsteuerklasse
4. Weitere Angaben
Ihr Arbeitslosengeld I Ergebnis
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Monatliches ALG I
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60-67%
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Berechnungs-Details
💡 Wissenswertes zum Arbeitslosengeld I
Anspruchsdauer nach Beschäftigungszeit
Beschäftigungsdauer ALG I Anspruchsdauer Besonderheiten
12 Monate6 MonateMindestanspruch
24 Monate12 MonateStandard
≥ 48 Monate (ab 50 J.)15–24 MonateVerlängert für Ältere

📘 Arbeitslosengeld 1 (ALG I) – Grundlagen einfach erklärt

Das Arbeitslosengeld 1 (ALG I) ist eine wichtige Lohnersatzleistung in Deutschland. Es soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern finanzielle Sicherheit geben, wenn sie ihren Job verlieren. Die Höhe des ALG 1 richtet sich nach dem bisherigen Einkommen, der Steuerklasse sowie der familiären Situation (Kinder oder keine Kinder).

✅ Was ist Arbeitslosengeld 1?

ALG I ist eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung. Sie haben Anspruch darauf, wenn Sie in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt waren. Es handelt sich also nicht um Sozialhilfe, sondern um eine Leistung, für die Sie vorher Beiträge gezahlt haben.

💡 Unterschiede: ALG 1 vs. Bürgergeld

Kriterium ALG 1 Bürgergeld (ALG 2)
Anspruchsgrundlage Versicherungsleistung (Beiträge zur Arbeitslosenversicherung) Sozialleistung (Bedürftigkeitsprüfung)
Höhe 60 % vom letzten Netto (67 % mit Kind) Regelsatz + Wohnkosten
Dauer 6–24 Monate, abhängig von Alter & Beitragszeit Unbegrenzt (bei Bedürftigkeit)
Zuständige Behörde Agentur für Arbeit Jobcenter

📊 Wie berechnet sich ALG 1?

Die Berechnung folgt einem klaren Schema:

  1. Ermittlung des Bemessungszeitraums (in der Regel die letzten 12 Monate)
  2. Berechnung des durchschnittlichen Bruttoentgelts
  3. Abzug pauschaler Steuern und Sozialabgaben → Nettoentgelt
  4. Berechnung des täglichen Leistungssatzes
  5. Anwendung des Prozentsatzes: 60 % (ohne Kind) bzw. 67 % (mit Kind)

🔑 Kernfaktoren für die Höhe des ALG 1

  • Bruttogehalt: Je höher das letzte Einkommen, desto höher das ALG 1.
  • Steuerklasse: Große Unterschiede zwischen Steuerklasse I und V.
  • Kinderfreibetrag: Mit Kind gibt es 67 % statt 60 %.
  • Beschäftigungsdauer: Relevant für die Anspruchsdauer (nicht für die Höhe).

🧮 Beispielrechnung – Höhe des ALG 1

Beispiel:

Bruttogehalt: 3.000 €
Steuerklasse: I
Netto: ca. 2.000 €
ALG 1 ohne Kind (60 %): 1.200 €
ALG 1 mit Kind (67 %): 1.340 €

⚖️ Gesetzliche Grundlage

Die rechtliche Basis für Arbeitslosengeld 1 ist das Dritte Buch Sozialgesetzbuch (SGB III). Dort sind sowohl die Anspruchsvoraussetzungen als auch die Berechnungsgrundlagen genau geregelt.

🧮 ALG 1 Berechnung – Schritt für Schritt erklärt

Die Berechnung von Arbeitslosengeld 1 folgt einem festen Schema. Entscheidend sind Ihr Bruttogehalt, Ihre Steuerklasse und ob Sie Kinder haben. Damit Sie genau nachvollziehen können, wie der Rechner Ihr ALG 1 ermittelt, erklären wir den Prozess im Detail.

🔎 1. Schritt: Bemessungszeitraum

Grundlage sind die letzten 12 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit. Waren Sie in dieser Zeit weniger beschäftigt, kann auch ein Zeitraum von bis zu 24 Monaten herangezogen werden.

🔎 2. Schritt: Durchschnittliches Bruttoentgelt

Ihr durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen wird ermittelt. Einmalzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld) werden anteilig berücksichtigt.

🔎 3. Schritt: Pauschaler Abzug von Steuern & Sozialabgaben

Aus dem Brutto wird ein fiktives Netto berechnet. Dabei berücksichtigt die Agentur für Arbeit:

  • Lohnsteuer (abhängig von Steuerklasse)
  • Solidaritätszuschlag
  • Sozialversicherungsbeiträge (Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung)

🔎 4. Schritt: Leistungssatz

Aus dem fiktiven Netto wird der tägliche Leistungssatz ermittelt. Dieser entspricht 60 % des Nettoentgelts (ohne Kind) bzw. 67 % (mit Kind).

📊 Übersicht der Berechnungsformel

Schritt Berechnung Beispiel
1. Bemessungszeitraum Letzte 12 Monate Einkommen 36.000 € Jahresbrutto
2. Durchschnittsbrutto Jahresbrutto ÷ 12 3.000 €
3. Fiktives Netto Brutto – Pauschalabzüge 2.000 €
4. Leistungssatz Netto × 60 % / 67 % 1.200 € (ohne Kind)
1.340 € (mit Kind)

💡 Beispielrechnungen für verschiedene Steuerklassen

Je nach Steuerklasse ergibt sich ein deutlich anderes ALG 1. Hier eine Übersicht für ein Bruttogehalt von 3.000 €:

Steuerklasse Fiktives Netto ALG 1 ohne Kind (60 %) ALG 1 mit Kind (67 %)
I (ledig) 2.000 € 1.200 € 1.340 €
III (verheiratet, Alleinverdiener) 2.300 € 1.380 € 1.541 €
V (verheiratet, Zweitverdiener) 1.600 € 960 € 1.072 €

📉 Höchstgrenzen beim ALG 1

Das ALG 1 ist nach oben gedeckelt. Es gilt die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze der Arbeitslosenversicherung. Einkommen oberhalb dieser Grenze erhöht das ALG 1 nicht mehr.

  • West: 7.550 € monatlich (2025)
  • Ost: 7.450 € monatlich (2025)

Beispiel Höchstgrenze:

Brutto 10.000 € → Bemessungsgrenze West: 7.550 €
Netto nach Abzug: ca. 4.800 €
ALG 1 ohne Kind: 2.880 €
ALG 1 mit Kind: 3.216 €

📝 Fazit zur Berechnung

Die Höhe des ALG 1 hängt vor allem von Steuerklasse, Kinderfreibetrag und früherem Bruttogehalt ab. Unser Rechner nimmt Ihnen die komplizierten Formeln ab und liefert Ihnen sofort Ihr individuelles Ergebnis.

⏳ Anspruchsdauer – Wie lange bekomme ich ALG 1?

Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld 1 hängt von zwei Faktoren ab:

  • ❶ Ihrer Beschäftigungsdauer in den letzten 5 Jahren
  • ❷ Ihrem Alter bei Eintritt der Arbeitslosigkeit

📊 Tabelle: ALG 1 Anspruchsdauer nach Beschäftigungszeit

Beschäftigungszeit (letzte 5 Jahre) Anspruchsdauer ALG 1 Besonderheiten
12 Monate 6 Monate Mindestanspruch
16 Monate 8 Monate  
20 Monate 10 Monate  
24 Monate 12 Monate Standardfall
≥ 30 Monate (ab 50 J.) 15 Monate Verlängert für ältere Arbeitnehmer
≥ 36 Monate (ab 55 J.) 18 Monate  
≥ 48 Monate (ab 58 J.) 24 Monate Maximalanspruch

📈 Sonderregelungen für ältere Arbeitnehmer

Ältere Arbeitnehmer erhalten längere Anspruchszeiten. Dies soll einen sanfteren Übergang in den Ruhestand ermöglichen. Besonders ab dem 50. Lebensjahr lohnt sich daher ein genauer Blick:

  • Ab 50 Jahren → bis zu 15 Monate
  • Ab 55 Jahren → bis zu 18 Monate
  • Ab 58 Jahren → bis zu 24 Monate

🧪 Sonderfälle: Anspruchsdauer verkürzt

Es gibt Situationen, in denen die Anspruchsdauer deutlich kürzer ausfällt:

  • Probezeit: Kündigung nach 6 Monaten → Anspruch nur 3–4 Monate
  • Zeitarbeit: Lücken in der Beschäftigung verringern die Anrechnungsmonate
  • Krankheit oder Elternzeit: Nur sozialversicherungspflichtige Monate zählen
Wichtig: Für den Anspruch müssen mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten nachgewiesen werden. Das nennt sich Anwartschaftszeit.

📖 Beispielrechnung: Anspruchsdauer nach Alter

Herr Meier (58 Jahre) verliert nach 25 Jahren im Unternehmen seinen Job. Da er älter als 58 ist und mehr als 48 Monate Beschäftigung nachweist, erhält er den Maximalanspruch von 24 Monaten ALG 1.

Frau Schulz (35 Jahre), arbeitet seit 20 Monaten ununterbrochen in Vollzeit. Sie hat Anspruch auf 10 Monate ALG 1.

⚡ Praxistipp: Anspruch verlängern

  • ✔️ Beschäftigung über 12 Monate hinaus planen – schon wenige Monate mehr erhöhen die Anspruchsdauer
  • ✔️ Fristen bei Elternzeit beachten: Kindererziehungszeiten können in Sonderfällen berücksichtigt werden
  • ✔️ Bei Aufhebungsverträgen unbedingt auf Sperrzeiten achten

✅ Fazit zur Anspruchsdauer

Ihr Anspruch auf ALG 1 ist nicht pauschal, sondern hängt stark von Alter und Beschäftigungszeit ab. Unser Rechner hilft Ihnen, diese Dauer individuell zu bestimmen.

⚠️ Sonderfälle & Stolperfallen beim Arbeitslosengeld 1

Neben der Standardberechnung gibt es zahlreiche Sonderregelungen, die Ihren Anspruch auf ALG 1 beeinflussen können. Wer diese kennt, kann Sperrzeiten vermeiden und das Maximum aus seinem Anspruch herausholen.

⛔ Sperrzeit beim ALG 1

Eine Sperrzeit bedeutet, dass Sie Ihr Arbeitslosengeld für einen bestimmten Zeitraum nicht ausgezahlt bekommen. Gründe können sein:

  • ❌ Eigenkündigung ohne wichtigen Grund
  • ❌ Aufhebungsvertrag ohne rechtliche Absicherung
  • ❌ Verspätete Meldung als arbeitssuchend (mind. 3 Monate vorher)
  • ❌ Ablehnung zumutbarer Stellenangebote
Achtung: Eine Sperrzeit verkürzt nicht nur die Auszahlung, sondern kann auch die Gesamtdauer des Anspruchs reduzieren.

💰 ALG 1 und Abfindung

Eine Abfindung bei Kündigung kann dazu führen, dass Ihr ALG 1 später beginnt oder gekürzt wird. Entscheidend ist:

  • Abfindung + Aufhebungsvertrag → oft Sperrzeit
  • Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung → meist keine Sperre
  • Wichtiger Grund (z. B. Standortschließung) → keine Kürzung

Nutzen Sie hierzu auch den Abfindungsrechner, um Ihre individuelle Situation zu prüfen.

👶 ALG 1 und Elternzeit

Kindererziehungszeiten können beim ALG 1 berücksichtigt werden. Wer nach der Elternzeit arbeitslos wird, sollte beachten:

  • Anspruch bleibt bestehen, wenn vor der Elternzeit 12 Monate gearbeitet wurde
  • Elternzeit zählt teilweise zur Anwartschaftszeit
  • Elterngeld und ALG 1 können nicht parallel bezogen werden

🤒 ALG 1 und Krankheit

Während Sie ALG 1 beziehen und krank werden, gilt:

  • ✔️ Anspruch bleibt bis zu 6 Wochen bestehen
  • ✔️ Danach erhalten Sie Krankengeld von der Krankenkasse
  • ❌ Längere Krankheit kann Anspruchsdauer verkürzen

💼 ALG 1 und Nebenverdienst

Ein Nebenjob während des ALG-1-Bezugs ist erlaubt – aber mit Grenzen:

  • ✔️ Bis zu 165 € monatlich anrechnungsfrei
  • ✔️ Arbeitszeit darf 15 Stunden pro Woche nicht überschreiten
  • ❌ Alles darüber hinaus → Verlust des ALG-1-Anspruchs

Tipp: Prüfen Sie vorher mit dem Mindestlohnrechner, wie viel Sie steuerfrei hinzuverdienen können.

🏦 ALG 1 und Insolvenz des Arbeitgebers

Bei einer Insolvenz gelten besondere Regeln:

  • ✔️ Sie erhalten Insolvenzgeld für bis zu 3 Monate
  • ✔️ Danach reguläres ALG 1, wenn Anspruch besteht
  • ❌ Wichtig: rechtzeitig Antrag auf Insolvenzgeld stellen

⚡ Checkliste: So vermeiden Sie Sperrzeiten

  • ✔️ Frühzeitig arbeitsuchend melden (mind. 3 Monate vor Ende des Jobs)
  • ✔️ Aufhebungsvertrag nur mit rechtlicher Beratung unterschreiben
  • ✔️ Zumutbare Jobangebote nicht grundlos ablehnen
  • ✔️ Bei Eigenkündigung → wichtigen Grund dokumentieren (z. B. Mobbing, Gesundheit)

✅ Fazit Sonderfälle

Viele Stolperfallen beim ALG 1 lassen sich durch gute Vorbereitung vermeiden. Mit der richtigen Strategie können Sie Sperrzeiten umgehen, Anspruchsdauer verlängern und finanzielle Einbußen verhindern.

🔍 Arbeitslosengeld 1 im Vergleich: Alternativen & Sonderleistungen

Das Arbeitslosengeld 1 ist die wichtigste Leistung für Arbeitnehmer nach Jobverlust. Doch es gibt weitere Alternativen und Anschlussleistungen, die in unterschiedlichen Situationen greifen. Ein Überblick hilft, die richtige Unterstützung zu wählen und finanzielle Lücken zu vermeiden.

💶 ALG 1 vs. ALG 2 (Bürgergeld)

Das Bürgergeld (früher ALG 2 oder „Hartz 4“) ist das letzte soziale Netz. Während ALG 1 eine Versicherungsleistung ist, basiert Bürgergeld auf Bedürftigkeit.

Kriterium ALG 1 Bürgergeld (ALG 2)
Anspruchsgrundlage Versicherungspflichtige Beschäftigung Bedürftigkeit, kein ausreichendes Einkommen
Höhe 60–67 % des Nettogehalts Regelsatz (aktuell ca. 563 €) + Miete
Dauer 6–24 Monate Unbegrenzt, solange Bedürftigkeit besteht
Vermögensprüfung Keine Ja, mit Schonvermögen
Tipp: Wer nach Ablauf des ALG-1-Anspruchs noch keine neue Arbeit gefunden hat, kann nahtlos Bürgergeld beantragen.

🏥 ALG 1 vs. Krankengeld

Wer während des ALG-1-Bezugs länger krank wird, erhält nach 6 Wochen Krankengeld. Unterschiede im Überblick:

  • ✔️ Krankengeld = 70 % des Bruttogehalts (max. 90 % Netto)
  • ✔️ Krankengeld wird von der Krankenkasse gezahlt
  • ✔️ Anspruch entsteht nach ärztlicher Krankschreibung
  • ❌ ALG 1 ruht in dieser Zeit

Bei langfristiger Krankheit kann das Krankengeld deutlich länger laufen als ALG 1 – bis zu 78 Wochen für dieselbe Krankheit.

⚖️ ALG 1 und Abfindung

Eine Abfindung ersetzt kein Einkommen im Sinne des ALG 1, beeinflusst aber den Anspruch:

  • ✔️ Abfindung kann den Beginn des ALG-1-Anspruchs verschieben
  • ✔️ Bei betriebsbedingter Kündigung meist unschädlich
  • ❌ Bei Aufhebungsverträgen oft mit Sperrzeit verbunden

Mit dem Abfindungsrechner können Sie die mögliche Höhe und steuerliche Belastung Ihrer Abfindung kalkulieren.

📅 ALG 1 und Rente

Wer kurz vor dem Renteneintritt arbeitslos wird, muss besonders auf die Übergänge achten:

  • ✔️ ALG 1 kann die Zeit bis zur Altersrente überbrücken
  • ✔️ Für Ältere (55+) verlängert sich die Bezugsdauer auf bis zu 24 Monate
  • ❌ Vorzeitige Rente führt zu dauerhaften Rentenabschlägen

📊 ALG 1 und Weiterbildung (Bildungsgutschein)

Wer arbeitslos ist, kann eine geförderte Weiterbildung machen. Dafür gibt es den sogenannten Bildungsgutschein der Arbeitsagentur:

  • ✔️ Weiterbildungskosten werden übernommen
  • ✔️ ALG 1 läuft währenddessen weiter
  • ✔️ Höhere Chancen auf neuen Job

🔗 Verknüpfung mit anderen Fixrechnern

Um Ihre finanzielle Situation umfassend zu prüfen, sind weitere Rechner hilfreich:

✅ Fazit Vergleiche

ALG 1 ist nicht die einzige Option bei Arbeitslosigkeit. Wer die Unterschiede zu Bürgergeld, Krankengeld oder Abfindung kennt, kann strategisch planen und finanzielle Nachteile vermeiden. Der Wechsel oder die Kombination mehrerer Leistungen ist oft möglich und sinnvoll.

📖 Glossar: Wichtige Begriffe zum Arbeitslosengeld 1

Damit Sie sich im Dschungel aus Gesetzen, Paragraphen und Abkürzungen besser zurechtfinden, haben wir ein umfassendes Glossar erstellt. Hier finden Sie die wichtigsten Begriffe rund um Arbeitslosigkeit, ALG 1 und Sozialleistungen – verständlich erklärt.

🔑 Zentrale Begriffe

  • ALG 1: Arbeitslosengeld 1, Versicherungsleistung für Arbeitslose.
  • ALG 2: Bürgergeld, Grundsicherung für erwerbsfähige Bedürftige.
  • Sperrzeit: Zeitraum (bis zu 12 Wochen), in dem kein ALG 1 gezahlt wird.
  • Anwartschaftszeit: Mindestzeit (12 Monate in 30 Monaten), die gearbeitet werden muss, um Anspruch auf ALG 1 zu haben.
  • Rahmenfrist: Zeitraum von 30 Monaten, innerhalb dessen die Anwartschaft erfüllt sein muss.
  • Bildungsgutschein: Förderung der Arbeitsagentur für Weiterbildung und Umschulung.
  • Dispositionsjahr: Jahr der Arbeitslosmeldung, das genutzt werden kann, um Anspruch aufzuschieben.
  • Nahtlosigkeitsregelung: Sonderregelung, wenn jemand arbeitsunfähig ist, aber noch keine Erwerbsminderungsrente bewilligt wurde.
  • Aufhebungsvertrag: Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses, oft mit Abfindung verbunden.
  • Kündigungsfrist: Zeitraum zwischen Kündigung und Ende des Arbeitsverhältnisses, berechenbar mit dem Kündigungsfristen-Rechner.

💡 Relevante Abkürzungen

  • SGB III: Sozialgesetzbuch III – Rechtsgrundlage für Arbeitsförderung und ALG 1
  • SGB II: Sozialgesetzbuch II – Rechtsgrundlage für Bürgergeld (ALG 2)
  • BA: Bundesagentur für Arbeit
  • BAG: Bundesarbeitsgericht
  • BVerfG: Bundesverfassungsgericht
  • AA: Arbeitsagentur (kurz)

❓ XXL-FAQ: Häufige Fragen zum Arbeitslosengeld 1

Hier beantworten wir die 30 wichtigsten Fragen rund um ALG 1 – praxisnah, ausführlich und auf dem neuesten Stand.

1. Wer hat Anspruch auf ALG 1?

Alle Arbeitnehmer, die in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben.

2. Wie lange bekomme ich ALG 1?

Zwischen 6 und 24 Monaten – abhängig von Ihrem Alter und Ihrer Versicherungszeit.

3. Wie hoch ist das ALG 1?

60 % des Nettogehalts, mit Kind 67 %.

4. Wann tritt eine Sperrzeit ein?

Bei Eigenkündigung, Aufhebungsverträgen ohne wichtigen Grund oder verspäteter Meldung.

5. Wie kann ich eine Sperrzeit vermeiden?

Durch ärztliches Attest, Nachweis betriebsbedingter Kündigung oder rechtliche Beratung vor Vertragsunterzeichnung.

6. Zählt Teilzeit zur Anwartschaftszeit?

Ja, jede sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zählt, unabhängig vom Umfang.

7. Bekommen Selbstständige ALG 1?

Nur, wenn sie freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

8. Muss ich mich persönlich arbeitslos melden?

Ja, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit, zusätzlich zur Online-Meldung.

9. Kann ich ALG 1 und Bürgergeld gleichzeitig bekommen?

Ja, wenn ALG 1 nicht zum Lebensunterhalt reicht (sogenannte Aufstockung).

10. Zählt Krankengeld für die Anwartschaftszeit?

Nein, es verlängert aber die Rahmenfrist.

11. Wie melde ich mich arbeitsuchend?

Spätestens 3 Monate vor Vertragsende bei der Agentur für Arbeit, online oder telefonisch.

12. Was passiert bei verspäteter Meldung?

Es droht eine Sperrzeit von bis zu einer Woche.

13. Wie wird das ALG 1 berechnet?

Durchschnittliches Bruttogehalt der letzten 12 Monate, minus Abzüge, plus Leistungsfaktor (60/67 %).

14. Zählen Minijobs?

Nein, da keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.

15. Kann ich während des ALG 1 arbeiten?

Ja, bis 15 Stunden pro Woche und bis zu 165 € monatlich anrechnungsfrei.

16. Was gilt für Studenten?

Studenten ohne Versicherungspflicht haben keinen Anspruch – außer, sie haben vorher gearbeitet.

17. Was ist die Nahtlosigkeitsregelung?

ALG 1 wird gezahlt, wenn die Erwerbsfähigkeit noch geprüft wird (z. B. bei Antrag auf Erwerbsminderungsrente).

18. Kann ich ins Ausland reisen?

Nur mit vorheriger Genehmigung der Arbeitsagentur, sonst droht der Verlust des Anspruchs.

19. Gibt es ALG 1 nach Elternzeit?

Ja, wenn vorher Versicherungspflicht bestand – die Elternzeit selbst zählt nicht als Anwartschaft.

20. Gilt ALG 1 auch bei Befristungen?

Ja, befristete Verträge enden regulär, sodass ALG 1 beantragt werden kann.

21. Bekomme ich ALG 1 nach Kündigung in der Probezeit?

Ja, sofern die Anwartschaftszeit erfüllt ist.

22. Wie wirkt sich eine Abfindung aus?

Sie kann den Beginn des ALG-1-Bezugs verschieben, aber die Höhe nicht beeinflussen.

23. Kann ich ALG 1 und Rente gleichzeitig beziehen?

Nein, aber eine Übergangszeit ist möglich (ALG 1 bis zum Renteneintritt).

24. Was ist die Rahmenfrist?

30 Monate, in denen die Anwartschaft von 12 Monaten erfüllt sein muss.

25. Gibt es ALG 1 für Ausländer?

Ja, wenn sie in Deutschland versicherungspflichtig gearbeitet haben.

26. Zählt Kurzarbeit für ALG 1?

Ja, da Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt werden.

27. Was passiert, wenn ich einen Job ablehne?

Es droht eine Sperrzeit, abhängig von der Zumutbarkeit des Jobs.

28. Wie hoch ist das Schonvermögen?

Für ALG 1 gibt es keine Vermögensprüfung – nur beim Bürgergeld relevant.

29. Kann ALG 1 verlängert werden?

Nein, es gibt nur die gesetzlich festgelegte Dauer. Danach ggf. Bürgergeld.

30. Wo kann ich ALG 1 beantragen?

Online bei der Agentur für Arbeit oder persönlich in der Geschäftsstelle.

✅ Fazit: Maximale Klarheit durch FAQ & Glossar

Mit diesem Glossar und den 30 wichtigsten Fragen haben Sie alle Informationen rund um das Arbeitslosengeld 1 auf einen Blick. Nutzen Sie auch unsere anderen Tools, wie den Abfindungsrechner oder den Kündigungsfristen-Rechner, um Ihre persönliche Situation noch besser einschätzen zu können.

Vertrauen Sie unserer Expertise

Daniel Niedermayer

Daniel Niedermayer

Geschäftsführer

Zuletzt geprüft am: 09. September 2025

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Dieser Rechner basiert auf den aktuellen gesetzlichen Bestimmungen des SGB III. Alle Berechnungen werden regelmäßig überprüft und entsprechen den offiziellen Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit.

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Letzte Aktualisierung: 09. September 2025