Elternzeit-Rechner: Fristen, Ende und Kündigungsschutz berechnen

Bis wann muss ich die Elternzeit anmelden, wann endet sie, und ab wann bin ich vor Kündigung geschützt? Der Rechner ermittelt aus Geburtsdatum, Beginn und Dauer alle Fristen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, berücksichtigt die Anrechnung des Mutterschutzes bei Müttern und zeigt, wie viel Elternzeit bis zum dritten und achten Geburtstag noch übrig ist.

Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 27. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.

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Die wichtigsten Regeln zur Elternzeit

  • Dauer: Jeder Elternteil hat Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind. Bis zu 24 Monate davon können zwischen dem dritten und achten Geburtstag genommen werden. Die Elternzeit kann auf bis zu drei Abschnitte verteilt werden.
  • Mutterschutz: Bei der Mutter wird die Schutzfrist nach der Geburt (acht bzw. zwölf Wochen) auf die Elternzeit angerechnet. Ihre Elternzeit beginnt daher meist direkt nach dem Mutterschutz. Der Vater kann ab dem Tag der Geburt in Elternzeit gehen.
  • Anmeldung: schriftlich beim Arbeitgeber, spätestens sieben Wochen vor Beginn, wenn die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag liegt, sonst 13 Wochen vorher. Für Zeiten bis zum zweiten Geburtstag müssen Sie sich verbindlich festlegen, für welche Zeiträume Sie Elternzeit nehmen.
  • Kündigungsschutz: ab der Anmeldung, frühestens acht Wochen vor Beginn (14 Wochen bei Elternzeit nach dem dritten Geburtstag), bis zum Ende der Elternzeit.
  • Teilzeit: Während der Elternzeit dürfen Sie bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. In Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten besteht ein Anspruch auf Teilzeit.
  • Urlaub: Der Arbeitgeber darf den Jahresurlaub für jeden vollen Kalendermonat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen, nicht aber bei Teilzeit in Elternzeit.

Elternzeit und Elterngeld

Elternzeit ist der arbeitsrechtliche Anspruch auf Freistellung, Elterngeld die finanzielle Leistung. Beides wird getrennt beantragt: die Elternzeit beim Arbeitgeber, das Elterngeld bei der Elterngeldstelle. Basiselterngeld gibt es höchstens 14 Monate für beide Eltern zusammen (12 für einen Elternteil), ElterngeldPlus doppelt so lange in halber Höhe.

Häufige Fragen

Wann muss ich die Elternzeit anmelden?

Spätestens sieben Wochen vor dem gewünschten Beginn, wenn die Elternzeit vor dem dritten Geburtstag des Kindes liegt. Für einen Abschnitt nach dem dritten Geburtstag gilt eine Frist von 13 Wochen.

Wann beginnt die Elternzeit der Mutter?

In der Regel direkt nach dem Mutterschutz, also acht Wochen (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen) nach der Geburt. Die Schutzfrist wird auf die drei Jahre Elternzeit angerechnet.

Wie lange darf ich Elternzeit nehmen?

Bis zu 36 Monate je Elternteil und Kind. Davon dürfen bis zu 24 Monate zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag liegen.

Ab wann gilt der Kündigungsschutz?

Ab der Anmeldung, aber frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, und bis zu ihrem Ende.

Passende Rechner

Quellen: §§ 15–18 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG), § 3 Abs. 2 MuSchG (Schutzfrist nach der Entbindung), Bundesfamilienministerium: Elternzeit.

Erstellt und geprüft von der Redaktion fixrechner.de (so prüfen wir). Zuletzt aktualisiert am 27. Oktober 2026. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt oder andere Fachleute; maßgeblich sind allein Bescheide, Verträge und Auskünfte der zuständigen Stellen. Mehr im Haftungshinweis.