Handwerkerkosten und haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen: Rechner nach § 35a EStG

Für Handwerker, Putzhilfe, Gärtner oder Pflegedienst im Haushalt zieht das Finanzamt 20 % der Arbeitskosten direkt von der Steuer ab, nicht nur vom Einkommen. Der Rechner ermittelt die Steuerermäßigung für alle drei Töpfe mit ihren Höchstbeträgen, trennt Arbeits- von Materialkosten und prüft, ob Ihre Einkommensteuer hoch genug ist, damit die Ermäßigung vollständig wirkt.

Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 27. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.

Handwerkerleistungen (Renovierung, Reparatur, Wartung, Schornsteinfeger)

€
%

Haushaltsnahe Dienstleistungen (Reinigung, Gartenpflege, Hausmeister, Winterdienst, Pflege- und Betreuungsleistungen)

€
€

Ihre Steuersituation (für die Berechnung der Ersparnis)

€ / Jahr
–

Ausschöpfung der Höchstbeträge

Die drei Töpfe des § 35a

ArtErmäßigungHöchstens
Minijob im Privathaushalt20 %510 €
Haushaltsnahe Dienstleistungen, sozialversicherte Hilfe, Pflege20 %4.000 €
Handwerkerleistungen20 %1.200 €

Die Höchstbeträge gelten pro Haushalt und Jahr, nicht pro Person. Für Handwerker sind also bis zu 6.000 € Arbeitskosten begünstigt, für Dienstleistungen bis zu 20.000 €. Die Ermäßigung wird von der Einkommensteuer abgezogen; was die Steuer übersteigt, verfällt und wird nicht erstattet.

Was zählt und was nicht

  • Nur Arbeitskosten: Lohn, Maschinen- und Fahrtkosten inklusive Mehrwertsteuer. Material und Ersatzteile sind nicht begünstigt. Die Rechnung sollte den Arbeitsanteil getrennt ausweisen.
  • Nur unbar bezahlt: Überweisung oder Karte, keine Barzahlung. Der Zahlungsnachweis muss zur Rechnung passen.
  • Im Haushalt: Arbeiten in der Wohnung, im Haus, im Garten und auf dem Grundstück, auch an einer Zweit- oder Ferienwohnung in der EU. Mieter können ihren Anteil aus der Nebenkostenabrechnung ansetzen (Hausmeister, Treppenreinigung, Gartenpflege, Wartung).
  • Nicht bei Neubau und nicht für Leistungen, die bereits gefördert werden, zum Beispiel über die KfW, die BEG-Förderung oder die Steuerermäßigung für energetische Sanierung nach § 35c.

Häufige Fragen

Wie viel Handwerkerkosten kann ich absetzen?

20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € Steuerermäßigung im Jahr. Das wird mit 6.000 € Arbeitskosten erreicht. Material zählt nicht.

Was bringt eine Handwerkerrechnung über 4.000 €?

Bei 45 % Arbeitskosten sind 1.800 € begünstigt, die Steuer sinkt um 360 €. Das gilt unabhängig vom Einkommen, solange genügend Einkommensteuer anfällt.

Kann ich Handwerkerkosten absetzen, wenn ich keine Steuern zahle?

Nein. Die Ermäßigung mindert nur die festgesetzte Einkommensteuer. Ist sie geringer als die Ermäßigung, verfällt der Rest; ein Vortrag ins nächste Jahr ist nicht möglich. Planbare Arbeiten können Sie auf zwei Jahre verteilen, maßgeblich ist das Jahr der Zahlung.

Kann ich als Mieter Handwerkerkosten absetzen?

Ja. Ihr Anteil an Hausmeister, Treppenhausreinigung, Gartenpflege, Schornsteinfeger und Wartungsarbeiten aus der Nebenkostenabrechnung ist begünstigt, ebenso eigene Aufträge wie Malerarbeiten in der Wohnung.

Passende Rechner

Quellen: § 35a EStG (Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen), BMF-Schreiben vom 09.11.2016, geändert am 01.09.2021, zu § 35a EStG, Bundeszentralamt für Steuern / ELSTER: Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen, § 32a EStG in der Fassung für 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €).

Erstellt und geprüft von der Redaktion fixrechner.de (so prüfen wir). Zuletzt aktualisiert am 27. Oktober 2026. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt oder andere Fachleute; maßgeblich sind allein Bescheide, Verträge und Auskünfte der zuständigen Stellen. Mehr im Haftungshinweis.