Tilgungsrechner: Rate, Restschuld und Tilgungsplan

Berechnet für ein Annuitätendarlehen die Monatsrate, die Restschuld am Ende der Zinsbindung, die Zinskosten und den Tilgungsplan Jahr für Jahr. Wahlweise aus Tilgungssatz, Wunschrate oder Wunschlaufzeit, mit Sondertilgungen.

Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 21. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.

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Restschuld im Zeitverlauf

Tilgungsplan

JahrZinsenTilgungSondertilgungRestschuld

So funktioniert ein Annuitätendarlehen

Die Monatsrate bleibt gleich. Am Anfang besteht sie größtenteils aus Zinsen, mit jeder Rate sinkt die Restschuld und damit der Zinsanteil; der Tilgungsanteil wächst. Bei der Baufinanzierung wird die Rate meist so angegeben: Darlehen × (Sollzins + anfängliche Tilgung) ÷ 12. 300.000 € mit 3,6 % Zins und 2 % Tilgung ergeben 1.400 € im Monat.

Worauf es ankommt

  • Anfängliche Tilgung: Mit nur 1 % Tilgung dauert die Rückzahlung bei heutigen Zinsen oft über 40 Jahre. Viele Banken empfehlen mindestens 2 %, besser 3 %.
  • Restschuld nach der Zinsbindung muss anschlussfinanziert werden, zum dann gültigen Zins. Steigen die Zinsen, steigt die Rate.
  • Sondertilgung: Viele Verträge erlauben jährlich 5 % des Darlehens ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Sondertilgungen verkürzen die Laufzeit und sparen Zinsen.

Häufige Fragen

Wie berechnet man die monatliche Rate?

Darlehen × (Sollzins + anfängliche Tilgung) ÷ 12. 300.000 € × (3,6 % + 2 %) ÷ 12 = 1.400 €.

Wie lange dauert die Tilgung bei 2 % Tilgung?

Bei 3,6 % Zins knapp 29 Jahre. Je höher der Zins, desto schneller steigt der Tilgungsanteil und desto kürzer die Laufzeit.

Was ist die Restschuld?

Der Betrag, der am Ende der Zinsbindung noch offen ist und anschlussfinanziert oder getilgt werden muss.

Passende Rechner

Quellen: Preisangabenverordnung (PAngV) und §§ 489–502 BGB (Darlehensrecht).

Erstellt und geprüft von der Redaktion fixrechner.de (so prüfen wir). Zuletzt aktualisiert am 21. Oktober 2026. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt oder andere Fachleute; maßgeblich sind allein Bescheide, Verträge und Auskünfte der zuständigen Stellen. Mehr im Haftungshinweis.