Mieteinnahmen versteuern Rechner: Steuerlast & Netto-Einnahmen berechnen

Mieteinnahmen, Werbungskosten & Grenzsteuersatz eingeben – Ergebnis sofort sehen

Mit diesem Rechner schätzen Sie die Steuerbelastung auf Ihre jährlichen Mieteinnahmen. Tragen Sie Einnahmen und typische Werbungskosten (Instandhaltung, AfA, Kreditzinsen, sonstige Kosten) ein – und erhalten Sie eine übersichtliche Auswertung inkl. Netto-Einnahmen und Visualisierung. Kostenlos, schnell und ohne Anmeldung.

🏠 Mieteinnahmen versteuern
Gesamte Mieteinnahmen pro Jahr vor Abzug aller Kosten.
Reparaturen, Verwaltung, Grundsteuer, Versicherung.
Jährliche Gebäudeabschreibung (meist 2 % des Gebäudewerts).
Zinsen für Immobiliendarlehen (nicht Tilgung!).
Fahrtkosten, Anzeigen, Rechtsberatung, etc.
Ihr höchster Steuersatz (14–45 %). Bei Unsicherheit: 25–35 % als Schätzung.

Steuerberechnung Ergebnis

Ihre berechnete Steuerlast und Netto-Einnahmen

Netto-Einnahmen nach Steuer

Übersicht

Mieteinnahmen
Werbungskosten gesamt
Überschuss (vor Steuer)
Steuerlast (Schätzung)
Netto nach Steuer
Effektive Steuerquote

Hinweis bei negativem Ergebnis

Verlust (Werbungskosten > Einnahmen)
Mögliche Steuerentlastung (Schätzung)

Visualisierung

⚠️ Wichtiger Hinweis zur Steuerberatung

Diese Berechnung ist eine Schätzung und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. Steuersätze und individuelle Faktoren können abweichen. Für verbindliche Aussagen bitte Steuerberater konsultieren (Anlage V).

📊 Mieteinnahmen versteuern – verständlich erklärt

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung unterliegen in Deutschland der Einkommensteuer. Entscheidend ist dabei nicht die Bruttomiete, sondern der steuerpflichtige Überschuss nach Abzug aller abzugsfähigen Werbungskosten. Dieser Rechner hilft Ihnen, genau diesen Überschuss sowie die daraus resultierende Steuerlast realistisch einzuschätzen.

Was zählt zu steuerpflichtigen Mieteinnahmen?

Zu den Mieteinnahmen gehören alle regelmäßigen Zahlungen des Mieters – inklusive umgelegter Nebenkosten (z. B. Betriebskosten). Nicht steuerpflichtig sind hingegen Kautionen, solange diese nicht einbehalten werden.

Welche Werbungskosten können Sie absetzen?

Werbungskosten mindern Ihre steuerliche Belastung erheblich. Typische abzugsfähige Kosten sind:

  • Instandhaltung & Reparaturen (z. B. Handwerker, Wartung)
  • Verwaltungskosten (Hausverwaltung, Kontoführung)
  • Kreditzinsen für das Immobiliendarlehen (nicht die Tilgung)
  • Abschreibung (AfA) – meist 2 % des Gebäudeanteils pro Jahr
  • Versicherungen & Grundsteuer
  • Sonstige Kosten (Fahrten, Inserate, Steuerberatung)

Abschreibung (AfA) – einer der wichtigsten Steuerhebel

Die lineare Abschreibung ermöglicht es Vermietern, den Gebäudewert steuerlich über viele Jahre zu verteilen. In der Regel können 2 % des Gebäudeanteils (nicht des Grundstücks!) jährlich geltend gemacht werden. Besonders in den ersten Jahren senkt die AfA die Steuerlast deutlich.

Grenzsteuersatz – warum er entscheidend ist

Mieteinnahmen werden nicht separat besteuert, sondern erhöhen Ihr zu versteuerndes Gesamteinkommen. Daher gilt Ihr persönlicher Grenzsteuersatz. Je höher dieser ist, desto größer wirkt sich jeder Euro Werbungskosten steuerlich aus.

Was passiert bei Verlusten aus Vermietung?

Übersteigen die Werbungskosten Ihre Mieteinnahmen, entsteht ein steuerlicher Verlust. Dieser kann mit anderen Einkünften verrechnet werden und Ihre Gesamtsteuer senken. Der Rechner weist in diesem Fall eine mögliche Steuerentlastung als Orientierung aus.

🧮 Beispiel: Steuer auf Mieteinnahmen berechnen

Angenommen, Sie erzielen 18.000 € Mieteinnahmen pro Jahr. Nach Abzug von 8.500 € Werbungskosten verbleibt ein Überschuss von 9.500 €. Bei einem Grenzsteuersatz von 32 % ergibt sich eine Steuerlast von ca. 3.040 €. Netto bleiben rund 6.460 € pro Jahr.

❓ Häufige Fragen zur Besteuerung von Mieteinnahmen (FAQ)

Muss ich Mieteinnahmen immer versteuern?

Ja, grundsätzlich sind alle Einnahmen aus Vermietung steuerpflichtig. Entscheidend ist jedoch der Überschuss nach Werbungskosten – nicht die Bruttomiete.

Welche Steuererklärung ist relevant?

Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden in der Anlage V der Einkommensteuererklärung erklärt.

Zählen Tilgungsraten als Werbungskosten?

Nein. Nur die Zinsen eines Darlehens sind steuerlich absetzbar, nicht die Rückzahlung des Kredits.

Ist dieser Rechner rechtlich verbindlich?

Nein. Die Berechnung dient als fundierte Orientierung. Individuelle steuerliche Besonderheiten können abweichen. Für verbindliche Aussagen ist eine Steuerberatung erforderlich.

🔎 Für wen ist dieser Rechner besonders geeignet?

  • Private Vermieter mit einer oder mehreren Wohnungen
  • Kapitalanleger zur Rendite- und Steuerplanung
  • Käufer von vermieteten Immobilien
  • Eigentümer mit Finanzierung und AfA-Nutzung

Nutzen Sie den Rechner, um schnell zu verstehen, wie viel von Ihren Mieteinnahmen nach Steuern tatsächlich übrig bleibt – transparent, realistisch und kostenlos.

Vertrauen Sie unserer Expertise

Daniel Niedermayer

Daniel Niedermayer

Geschäftsführer

Zuletzt geprüft am: 8. September 2025

Unsere Methodik

Der Rechner ermittelt den Überschuss aus Vermietung und Verpachtung als Differenz aus Mieteinnahmen und Werbungskosten. Die Steuerlast wird als Schätzung über den eingegebenen Grenzsteuersatz berechnet. Bei negativem Überschuss wird optional eine mögliche Steuerentlastung als Schätzwert ausgewiesen.

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4,9 von 5 Sternen

Basierend auf über 1.893 echten Nutzerbewertungen

Ergebnisse einer umfassenden Nutzerbefragung auf unserer Website im April 2025

Daniel G.

Die Qualität der Rechner ist enorm, und das kostenlos. Besten Dank.

Daniel G.

Head of Sales & Business Development

Sabine K.

Neben den Rechnern für den Arbeitsalltag finde ich auch die rund um die eigene Finanzplanung sehr hilfreich.

Sabine K.

Agentur Geschäftsführerin

Jeremiah H.

Ich schätze die Genauigkeit und Benutzerfreundlichkeit dieser Rechner sehr.

Jeremiah H.

 

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Wissenschaftlich fundiert

Alle Berechnungen basieren auf anerkannten Methoden und aktuellen Marktdaten.

Letzte Aktualisierung: 8. September 2025