Arbeitszeitrechner: Stunden, Pausen und Überstunden nach Arbeitszeitgesetz
Wie viele Stunden habe ich diese Woche gearbeitet, habe ich genug Pause gemacht, und wie viele Überstunden sind es? Tragen Sie Beginn, Ende und Pause für jeden Tag ein. Der Rechner zieht die Pausen ab, prüft die Mindestpausen und Höchstarbeitszeiten des Arbeitszeitgesetzes und vergleicht mit Ihrer Sollarbeitszeit.
Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 28. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.
| Tag | Netto | Hinweis |
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Die Regeln des Arbeitszeitgesetzes
- Höchstarbeitszeit: 8 Stunden pro Werktag, verlängerbar auf 10 Stunden, wenn im Durchschnitt von sechs Monaten 8 Stunden je Werktag nicht überschritten werden (§ 3 ArbZG). Werktage sind Montag bis Samstag, daraus ergeben sich höchstens 48 Stunden pro Woche im Durchschnitt.
- Pausen: mindestens 30 Minuten bei mehr als 6 Stunden Arbeit, 45 Minuten bei mehr als 9 Stunden. Pausen dürfen in Abschnitte von mindestens 15 Minuten geteilt werden; länger als 6 Stunden am Stück darf niemand ohne Pause arbeiten (§ 4 ArbZG).
- Ruhezeit: nach Arbeitsende mindestens 11 Stunden ununterbrochen (§ 5 ArbZG), mit Ausnahmen etwa in Krankenhäusern und der Gastronomie.
- Sonntage und Feiertage: grundsätzlich arbeitsfrei, mit vielen Ausnahmen; wer sonntags arbeitet, erhält einen Ersatzruhetag.
Arbeitszeiterfassung
Nach dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/21) sind Arbeitgeber verpflichtet, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten zu erfassen. Eine gesetzliche Neuregelung mit elektronischer Erfassung ist geplant. Für Überstunden gilt: Bezahlt oder ausgeglichen wird, was angeordnet, gebilligt oder geduldet wurde; im Streit müssen Beschäftigte das darlegen können. Eine eigene Aufzeichnung hilft.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden darf ich am Tag arbeiten?
Grundsätzlich 8 Stunden, kurzfristig bis 10 Stunden, wenn der Durchschnitt über sechs Monate bei 8 Stunden je Werktag bleibt. Pausen zählen nicht zur Arbeitszeit.
Wie lange muss die Pause sein?
Bei mehr als 6 Stunden mindestens 30 Minuten, bei mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten, teilbar in Abschnitte von mindestens 15 Minuten.
Zählt die Pause zur Arbeitszeit?
Nein, gesetzliche Ruhepausen sind keine Arbeitszeit und werden in der Regel nicht bezahlt. Anders kann es bei Bereitschaft während der Pause oder durch Tarifvertrag geregelt sein.