Mietkaution-Rechner: Höchstbetrag, Ratenzahlung, Zinsen und Rückzahlung
Wie hoch darf die Kaution sein, wann sind die Raten fällig, wie viel Zinsen stehen Ihnen zu und wann bekommen Sie das Geld zurück? Der Rechner beantwortet alles nach § 551 BGB, zeigt den Ratenplan mit Fälligkeiten und vergleicht die Barkaution mit einer Kautionsbürgschaft.
Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 27. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.
Die Regeln nach § 551 BGB
- Höchstens drei Monatsmieten: Grundlage ist die Nettokaltmiete ohne Vorauszahlungen für Heizung und Nebenkosten. Eine höhere Vereinbarung ist im Umfang des Überschusses unwirksam; zu viel Gezahltes können Sie zurückfordern. Das gilt auch, wenn Barkaution und Bürgschaft kombiniert werden.
- Ratenzahlung: Sie dürfen die Barkaution in drei gleichen Monatsraten zahlen. Die erste Rate ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig, die beiden weiteren mit den unmittelbar folgenden Mieten. Eine Klausel, die das ausschließt, ist unwirksam. Die Übergabe der Schlüssel darf nicht von der vollen Kaution abhängig gemacht werden.
- Getrennte Anlage und Zinsen: Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem Vermögen anlegen, mindestens zum Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Die Zinsen gehören Ihnen und erhöhen die Kaution.
- Rückzahlung: nach Auszug innerhalb einer angemessenen Prüfungsfrist, in der Regel drei bis sechs Monate. Für eine noch ausstehende Nebenkostenabrechnung darf der Vermieter einen angemessenen Teil bis zur Abrechnung zurückbehalten.
Barkaution oder Kautionsbürgschaft?
Bei einer Kautionsbürgschaft (Mietkautionsversicherung) zahlt ein Versicherer im Schadensfall an den Vermieter und holt sich das Geld bei Ihnen zurück. Sie zahlen dafür jedes Jahr eine Gebühr, meist 4 bis 6 % der Kautionssumme, und bekommen davon nichts zurück. Das lohnt sich nur, wenn Sie das Geld sonst teuer leihen müssten oder es deutlich höher anlegen können. Über mehrere Jahre ist die Bürgschaft fast immer die teurere Lösung.
Häufige Fragen
Wie hoch darf die Mietkaution sein?
Höchstens drei Nettokaltmieten. Bei 850 € Kaltmiete sind das 2.550 €, unabhängig davon, wie hoch die Nebenkosten sind.
Darf ich die Kaution in Raten zahlen?
Ja, in drei gleichen Monatsraten: die erste zu Mietbeginn, die zweite und dritte mit den beiden folgenden Mieten. Das steht Ihnen gesetzlich zu, auch wenn der Vertrag etwas anderes sagt.
Wann muss der Vermieter die Kaution zurückzahlen?
Nach dem Auszug, sobald er prüfen konnte, ob ihm noch Ansprüche zustehen. Die Gerichte halten meist drei bis sechs Monate für angemessen. Für die ausstehende Nebenkostenabrechnung darf er einen Teil länger einbehalten.
Bekomme ich Zinsen auf die Kaution?
Ja. Der Vermieter muss die Kaution mindestens zum üblichen Sparzins mit dreimonatiger Kündigungsfrist anlegen, die Zinsen stehen Ihnen zu. Sie sind als Kapitalerträge steuerpflichtig, fallen aber meist unter den Sparerpauschbetrag.