Nebenkostenabrechnung prüfen: Positionen, Fristen und CO₂-Kosten
Ist meine Nebenkostenabrechnung zu hoch? Der Rechner vergleicht jede Position mit dem aktuellen Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds (Abrechnungsjahr 2024), zeigt auffällige Posten, prüft die Abrechnungs- und Einwendungsfrist und rechnet aus, welchen Anteil der CO₂-Kosten der Vermieter nach dem Stufenmodell selbst tragen muss.
Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 27. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.
Ihre Kosten laut Abrechnung (Ihr Anteil im Jahr)
CO₂-Kosten (stehen bei Gas- und Ölheizung auf der Heizkostenabrechnung)
| Position | Ihre Kosten | €/m²/Monat | Ø Spiegel |
|---|
Fristen: Wann eine Nachzahlung entfällt
- Abrechnungsfrist: Der Vermieter muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen (§ 556 Abs. 3 BGB). Für das Kalenderjahr 2025 also bis 31. Dezember 2026. Kommt die Abrechnung später, darf er keine Nachzahlung mehr verlangen, es sei denn, er hat die Verspätung nicht zu vertreten. Ein Guthaben muss er trotzdem auszahlen.
- Einwendungsfrist: Mieter müssen Einwände bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung erheben, bei Zugang am 15. Oktober 2026 also bis 31. Oktober 2027. Danach gilt die Abrechnung als akzeptiert.
- Fälligkeit: Eine Nachzahlung ist nach einer angemessenen Prüfzeit fällig, üblich sind 30 Tage. Sie dürfen die Belege beim Vermieter einsehen; bis dahin dürfen Sie die Zahlung zurückhalten.
Was der Vermieter nicht umlegen darf
Umlagefähig sind nur die 17 Betriebskostenarten der Betriebskostenverordnung und nur, wenn der Mietvertrag es vorsieht. Nicht umlagefähig sind Verwaltungskosten, Instandhaltung und Reparaturen, Kontoführungsgebühren, Rücklagen und Leerstand. Seit 1. Juli 2024 dürfen Kosten für Kabelfernsehen nicht mehr über die Nebenkosten abgerechnet werden (Ende des Nebenkostenprivilegs); für einen neu errichteten Glasfaseranschluss ist ein begrenztes Bereitstellungsentgelt möglich.
CO₂-Kosten: Vermieter zahlt mit
Seit 2023 werden die CO₂-Kosten von Gas- und Ölheizungen sowie aus Fernwärme nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt: je schlechter das Gebäude, desto mehr trägt der Vermieter, von 0 % unter 12 kg CO₂ pro m² und Jahr bis 95 % ab 52 kg. Weist die Abrechnung die Aufteilung nicht aus, dürfen Sie Ihren Heizkostenanteil um 3 % kürzen.
Häufige Fragen
Wie hoch sind normale Nebenkosten pro Quadratmeter?
Laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds für 2024 im Schnitt 2,67 € pro m² und Monat; fallen alle denkbaren Kostenarten an, bis zu 3,68 €. Heizung und Warmwasser machen davon allein 1,32 € aus.
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung 2025 kommen?
Bis spätestens 31. Dezember 2026, wenn der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr 2025 ist. Entscheidend ist der Zugang bei Ihnen, nicht das Datum auf dem Schreiben.
Was tun, wenn die Nebenkostenabrechnung zu hoch ist?
Belegeinsicht beim Vermieter verlangen, auffällige Positionen schriftlich beanstanden und den strittigen Betrag zurückhalten. Mietervereine prüfen Abrechnungen für Mitglieder. Einwände müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang erhoben werden.
Muss ich die CO₂-Kosten allein bezahlen?
Nein, nur bei sehr effizienten Gebäuden unter 12 kg CO₂ pro m² und Jahr. Sonst trägt der Vermieter 10 bis 95 % je nach Ausstoß.