Mieterhöhung-Rechner: Ist die Erhöhung zulässig?

Darf der Vermieter die Miete so stark erhöhen? Der Rechner prüft eine Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB: Kappungsgrenze von 20 % bzw. 15 % in drei Jahren, Obergrenze nach Mietspiegel, Sperrfrist von 15 Monaten und Zustimmungsfrist. Er zeigt die höchstens zulässige neue Miete und ab wann sie gilt.

Geprüft von der Redaktion fixrechner.de, Stand 27. Oktober 2026. Quellen am Seitenende.

€ / Monat
€ / Monat
m²
€ / m²
€ / Monat
–

Die drei Grenzen einer Mieterhöhung

  1. Ortsübliche Vergleichsmiete: Die neue Miete darf nicht über dem liegen, was für vergleichbare Wohnungen in der Gemeinde in den letzten sechs Jahren vereinbart wurde. Nachweis über Mietspiegel, Gutachten oder drei Vergleichswohnungen.
  2. Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete höchstens um 20 % steigen, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt um 15 %. Welche Gemeinden dazugehören, legt das jeweilige Bundesland per Verordnung fest. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen nicht mit.
  3. Sperrfrist: Die Miete muss bei Wirksamwerden der Erhöhung seit 15 Monaten unverändert sein; das Verlangen selbst darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung gestellt werden.

Fristen für Mieter

Das Mieterhöhungsverlangen muss in Textform kommen und begründet sein. Sie haben bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit, zuzustimmen; die neue Miete gilt ab dem dritten Kalendermonat. Ohne Zustimmung muss der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen. Stimmen Sie nur der zulässigen Höhe zu, ist das eine Teilzustimmung. Nach einer Mieterhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ablauf der Zustimmungsfrist.

Andere Arten der Mieterhöhung

  • Modernisierung: 8 % der Modernisierungskosten pro Jahr dürfen umgelegt werden, höchstens 3 € je m² in sechs Jahren (2 € bei einer Miete unter 7 €/m²).
  • Staffelmiete: Die Erhöhungen stehen schon im Vertrag; eine Erhöhung nach Mietspiegel ist dann ausgeschlossen.
  • Indexmiete: Die Miete folgt dem Verbraucherpreisindex, höchstens einmal im Jahr.

Häufige Fragen

Wie viel darf die Miete in 3 Jahren steigen?

Höchstens 20 %, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt 15 %, und nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus. Bei 780 € Miete vor drei Jahren sind das höchstens 897 € (15 %) bzw. 936 € (20 %).

Wann darf der Vermieter die Miete erhöhen?

Frühestens ein Jahr nach Einzug oder der letzten Erhöhung darf er sie verlangen; wirksam wird sie frühestens 15 Monate danach und ab dem dritten Kalendermonat nach Zugang des Schreibens.

Muss ich einer Mieterhöhung zustimmen?

Nur, wenn sie formal korrekt begründet ist und Kappungsgrenze und Vergleichsmiete einhält. Einem zu hohen Verlangen können Sie teilweise zustimmen. Mietervereine prüfen Schreiben für Mitglieder.

Passende Rechner

Quellen: §§ 558, 558a, 558b, 559, 561 BGB, Kappungsgrenzen-Verordnungen der Länder, Deutscher Mieterbund: Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete.

Erstellt und geprüft von der Redaktion fixrechner.de (so prüfen wir). Zuletzt aktualisiert am 27. Oktober 2026. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Hinweis: Die Ergebnisse sind unverbindliche Orientierungswerte ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwalt, Arzt oder andere Fachleute; maßgeblich sind allein Bescheide, Verträge und Auskünfte der zuständigen Stellen. Mehr im Haftungshinweis.